Das sind ja Dokumente was wirklich kein normaler Anleger versteht.
- niederländischen Treuhandstiftungen, Stiftungen übertragen (die "Übertragung"). Jede niederländische Treuhandstiftung wird diese Anteile halten
- Reorganisation des Eigenkapitals
- Die Gesellschaft wird alle oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf New Topco, eine neu gegründete niederländische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, die
die die Gesellschaft als oberste Muttergesellschaft der Gruppe ersetzen wird;
(b) New Topco gründet zwei neue hundertprozentige Tochtergesellschaften nach dem Recht von
England und Wales ("New Holdco 1" und "New Holdco 2");
A50237001
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(c) die New Topco überträgt anschließend die unter (a) genannten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf die Neue Holdco 2 übertragen;
(d) die New Topco wird anschließend die New Holdco 2 auf die New Holdco 1 übertragen, woraufhin die
wodurch die neue Holdco 2 die Nachfolgerin aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens wird
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, einschließlich der CPUs;
(e) die Gesellschaft wird alle Anteile am Kapital der New Topco an die Dutch Trust Foundations übertragen
zum wirtschaftlichen Nutzen der CPU-Gläubiger halten. Die niederländischen Treuhandstiftungen werden
Hinterlegungsscheine für Aktien ausgeben, die die wirtschaftliche Beteiligung an der New Topco
Aktien, die sie halten, an die CPU-Gläubiger ausgeben, sofern die CPU-Gläubiger die Gesellschaft
CPU-Gläubiger die Gesellschaft von ihren Verbindlichkeiten aus den CPUs entbinden und die Neue Holdco 2 die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus den CPUs übernimmt; und
(f) die Gesellschaft wird, vorbehaltlich der Erfüllung der Auflösungsbedingungen,
anschließend aufgelöst wird (die "Auflösung"). Sobald die Gesellschaft aufhört
Gesellschaft kraft Gesetzes gemäß der Auflösung aufhört zu existieren, wird dies effektiv dazu führen
die Notierung der Anteile an der FSE beendet. Die Beendigung der Notierung an der
FSE erfolgt automatisch, ohne dass die Anteilsinhaber irgendetwas unternehmen müssen.
Anteilseigner. Was die Zweitnotierung an der JSE anbelangt, so wird die
Transaktion von der Hauptversammlung genehmigt wird, wird die Gesellschaft bei der JSE
die Beendigung der Zweitnotierung bei der JSE, vorbehaltlich der Erfüllung der Auflösungs
Auflösungsbedingungen, zu dem Datum, das mit der Beendigung der Primärnotierung an der
der FSE zusammenfällt. Eine Abstimmung der Aktionäre zugunsten der Transaktion (einschließlich der
der Transaktion (einschließlich der Auflösung) ist daher effektiv ein Votum für die Aufhebung der
Aufhebung der Zweitnotierung der Anteile an der JSE und der Beendigung der Hauptnotierung