1. Steinhoff hat Kredite aufgenommen und als Sicherheiten die Rechte an den Töchtern hinterlegt.
2. Die Kredite werden fällig und Steinhoff kann den Kredit nicht zurückzahlen.
3. Bei Fälligkeit und Nichtzurückzahlung gehen die Sicherheiten an den Kreditgeber. Das ist eben das Prinzip der Verpfändung.
Sind die Sicherheiten dann weniger wert als die Kreditsumme, dann hat der Kreditgeber Pech gehabt.
Sind die Sicherheiten dann mehr wert als die Kreditsumme, dann hat der Kreditgeber Glück gehabt.
Ist es wirklich so einfach?
Oder hat im Falle des Kreditausfalles eine Bewertung der Sicherheiten zu erfolgen und steht dem Kreditgeber daraus nur eine Leistung in Höhe der aufgelaufenen Schuld zu? Kann jemand was zu dieser Frage sagen?
Ein zweiter Punkt:
Wir sind immer noch die Eigentümer. Die Frage ist nur: Eigentümer von was?
Die Geschäftsführung kann das Eigentum an den Töchtern, egal wie werthaltig, nur dann an die Kreditgeber überschreiben (und damit seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen), wenn Steinhoffs Eigentümer, also wir Aktionäre, damit einverstanden sind.
Also entweder müssen wir A: damals gefragt worden sein, ob wir mit der Verpfändung der Töchter (und damit mit der eventuellen Herausgabe des Eigentums) einverstanden sind (sind wir gefragt worden? Ich weiß es nicht)
oder
B: wir werden jetzt auf der HV gefragt werden, ob wir unser Eigentum aus den Händen geben möchten.
Das Problem hätte in Fall B dann jetzt in erster Linie die Geschäftsführung. Sie muß die vertraglichen Pflichten, also die Hergabe der Assets, erfüllen und braucht dafür das OK der Aktionäre.
Bekommt die Geschäftsführung unser OK nicht, dann werden die Kreditgeber auf Herausgabe der Töchter klagen und sehr wahrscheinlich diesen Anspruch ohne lange Verhandlung zugesprochen bekommen. Pacta sunt servanda.
Was unsere Aktie dann noch wert ist und wieviel Mitspracherecht sie dann noch hat, kann sich jeder an den Fingern eines Handamputierten abzählen.
Steinhoffs Verhandlungsbasis ist so armselig wie Steinhoffs Kasse.
Meine Idee:
Hat die Geschäftsführung im Hinblick auf die guten Entwicklungsaussichten der Töchter vielleicht den Kreditgebern eine 20%ige Beteiligung der Aktionäre aus dem Kreuz geleiert, damit die Aktionäre der Herausgabe einer 80%igen Beteiligung an die Kreditgeber bereitwillig, also ohne langwierige Auseinandersetzung, zustimmen?
Wenn unsere gleichrangigen 20% nun noch abgesichert werden können, ist das doch kein schlechtes Angebot, oder?
Ich bitte um Hinweise auf eventuelle Fehler in meiner Logik.