aufgenommen zur Regulatorik. Will sagen, dass SH hier Sanktionierung des Vorgehens vorab sucht oder vorgibt, zu suchen.
Wäre dem also so, dass der Vorschlag a) regulatorisch abzuweisen oder b) gar strafrechtlich relevant ist, könnte er gar nicht zur Abstimmung, Umsetzung gelangen. Denkfehler?
Die Aufsichten (Strafverfolgungsbehörden) in RSA, NL und auch D müssten also eigentlich den Daumen heben zu dem Tun oder sehe ich das falsch?
Würde hier etwas in der Art, also Abweisung durch Behörden geschehen, könnte der Vorschlag also gar nicht zur Abstimmung gelangen. Die Frage ist nur, was kommt dann? Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder geht es weiter mit einer Fristverlängerung bis Ende 2023 und oder darüber hinaus?
Dass es keine Wahl sondern fast eine sittenwidrige Nötigung wäre, Zustimmung zu erzwingen bei Bloßstellung der Aktionäre als Stakeholder, läge bei den bisher im Forum getroffenen Annahmen offen. Was aber, wenn der Vorschlag auch klar erkennbar etwas Substantielles für die Aktionäre beinhaltet und zwar sicher und handelbar?
Noch zum Thema Sittenwidrigkeit: Mir scheint, dass die Gläubiger hier überziehen, in dem sie keinerlei DES implementieren und gleichwohl weiterhin Zinszahlungen einfordern von einer Konstruktion, die Ihnen ja zu 80% gehören soll. Wenn das alles einer regulatorischen Vorabprüfubg in 3 unabhängigen Juristiktionen standhält, ist die Frage von Klagen eigentlich obsolet. Was denkt Ihr?