dass Leute die selbst immer mit "kann, wenn, vielleicht, vermutlich, eventuell usw." argumentieren, dem Unternehmen Steinhoff vorwirft faktisch etwas zu tun dass gegen die Aktionäre gerichtet ist. Dabei steht in beiden EQS/SENS doch "kann, wenn, vielleicht, oder, oder auch nicht" darin.
irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...sPopUp.aspx?id=439512
irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...sPopUp.aspx?id=439517
Ja gut, die angebliche Drohung an die Aktionäre. Die ist wirklich nur eine "wenn, dann" Möglichkeit. ABER, wenn man etwas sich mit der Sache weiter beschäftigt wird doch klar weshalb Steinhoff so schreiben musste.
Ich denke da, ja leider nur deutsches Recht, an die Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft, § 2 Nr. 2 UmwG. Sowas sollte es sicherlich auch in Holland geben, bzw. nach europäischen Recht machbar sein.
Natürlich ist der Vorgang "Verlust der Stimmrechte" offenbar ein einmaliger Vorgang, zumindest wenn die Aktionäre vor die Wahl "Friss oder Stirb" gestellt werden. Grundsätzlich können wohl nur Staaten Aktionäre "enteignen". Es bleibt also abzuwarten, mit welchen gesetzlichen Reglungen die kommenden Informationen befüllt sind.
Jedoch ist es doch so, dass Steinhoff, eventuell auch die Gläubiger, sich den langen Weg durch die Insolvenz ersparen wollen. Das eine Insolvenz auch für Aktionäre keinen Sinn macht, dürfte doch klar sein.