No solch ein Schenkelklopfer, der aber dabei rauskommt, wenn man behauptet, alles zu Wissen und nicht mal die Schriftsätze in den Bilanzen liest.
Solange Steinhoff diese unten aufgezählten Feststellungen mit "JA" beantworten kann, haben sie auch die Kontrolle über ihre Beteiligungen.
Ich nehme an, du kannst diese auch zuordnen. Die Annahme beruht auf deinen Behauptungen, die du hier vom Stapel lässt:
"Der Vorstand hat die folgenden Faktoren in Betracht gezogen, um festzustellen, ob der Konzern SIHL und Steinhoff Africa kontrolliert:
- Der Steinhoff-Konzern kontrollierte 100% der Stimmrechte bei Hauptversammlungen von SIHL und Steinhoff Africa.
- Alle Vorstandsmitglieder von SIHL und Steinhoff Africa waren auch Vorstandsmitglieder von Steinhoff N.V.
- Die Gruppe ist den variablen Renditen sowohl von Steinhoff Africa als auch von SIHL ausgesetzt.
Der Vorstand hat die oben dargelegten Tatsachen und Umstände abgewogen und ist der Ansicht, dass das Unternehmen die Kontrolle über SIHL und Steinhoff Africa behält und sie daher weiterhin konsolidieren sollte, was dazu führt, dass die Schulden und die zugrunde liegenden Vermögenswerte in der Bilanz verbleiben."
S. 24 SIHNV HJ 2022
www.steinhoffinternational.com/downloads/...ts-March-2022.pdf
"Obwohl die unabhängigen Direktoren die Mehrheit des Boards von Newco 3 stellen und ein Schlüsselgremium bei der Bestimmung des Weges zur Rückzahlung der Schulden der Gruppe sind (was der Zweck ist, mit dem sie beauftragt wurden), hat der Vorstand bei seiner Schlussfolgerung, dass die Gruppe die Kontrolle über Newco 3 hat, verschiedene Faktoren im Zusammenhang mit den Beteiligungs- und Führungsstrukturen von Newco 3 berücksichtigt und festgestellt, dass:
- Die Gesellschaft hat in Absprache mit ihren Gläubigern den Zweck des Unternehmens festgelegt;
- Das Unternehmen hat die Aufsicht, die Beteiligung und die Fähigkeit, Änderungen im Verlauf dieser Zwischenholding zu bewirken;
- Die von den Gläubigern nominierten Direktoren sind unabhängige Fachleute und sind nicht verpflichtet, gemäß den Anweisungen der Gläubiger zu handeln. Sie wurden auf der Grundlage ihrer für den Zweck der Newco 3 Gruppe relevanten Fähigkeiten und ihrer Unabhängigkeit von den Altlasten der Steinhoff N.V. nominiert;
- Steinhoff N.V. hat das Ernennungsrecht für die Direktoren in den neu konstituierten Boards;
- Steinhoff N.V. hat das gesetzliche Recht, diese Direktoren abzuberufen. Wird ein von den Gläubigern benanntes Vorstandsmitglied durch den Aktionär abberufen, so sind die Folgen durch Schutzrechte in den Fazilitätsvereinbarungen geregelt.
- Diese Schutzrechte erlauben es Steinhoff N.V., das von den Gläubigern benannte Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund abzuberufen, während eine Abberufung ohne wichtigen Grund zu einem potenziellen Ausfallereignis führt. Dies lässt Steinhoff N.V. einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausübung seiner Abberufungsbefugnis. Dazu gehört auch die Möglichkeit, ein Vorstandsmitglied zu entlassen, das nicht im Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder im Allgemeinen handelt. Rechtlich gesehen werden die Abberufungsrechte nicht durch mögliche Konsequenzen geschmälert.
- Die Schulden gehören dem Unternehmen und sind nicht getilgt worden;
- Das Unternehmen hat eine Gesamtgarantie für die Newco 3 Gruppe von Unternehmen, siehe Einzelabschluss 2021 und die buchhalterische Behandlung der zugrunde liegenden CPUs;
- Das Unternehmen hält immer noch 100 % der Stammaktien von Newco 3;
- Das Unternehmen ist für den Erfolg der gesamten Umstrukturierung verantwortlich und hat daher trotz der Gestaltung des Unternehmens und der Beauftragung der Direktoren zusätzliche Möglichkeiten zur Beeinflussung des Ergebnisses eingebaut.
- Die Zusammensetzung der Gläubigerschaft ändert sich im Laufe der Zeit, und die Gläubiger agieren nicht als ein einziger Block;
- Die jeweiligen Vorstände handeln nicht in eigenem Namen und auch nicht nur im Namen der Kreditgeber, die sie ernannt haben. Sie handeln im Namen des Unternehmens und müssen daher im Namen aller Interessengruppen des Unternehmens handeln, unabhängig davon, wer sie ernannt hat;
- Die von der Gruppe vereinbarten Governance-Rechte sollen sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger geschützt werden. In Anbetracht der hohen Verschuldung wurden den Gläubigern deutlich mehr Schutzrechte als üblich eingeräumt;
- Die Gruppe hat die Befugnis, die relevanten Aktivitäten durch den strategischen Fahrplan, der diesen Gremien als Teil des Umstrukturierungsprozesses zur Verfügung gestellt wurde, in einer Weise zu lenken, die mit der allgemeinen Strategie der Gruppe übereinstimmt.
Die Gruppe ist in vollem Umfang von den Verlusten dieser Unternehmensgruppe betroffen, und die Gruppe leitet den konzernweiten Prozess zur Wiederherstellung des maximalen Werts für alle Interessengruppen in der gesamten Gruppe. Der Vorstand hat die oben dargelegten Fakten und Umstände abgewogen und ist der Ansicht, dass das Unternehmen die Kontrolle über Newco 3 behält und daher Newco 3 weiterhin konsolidieren sollte, was dazu führt, dass die Schulden und die zugrunde liegenden Vermögenswerte in der Bilanz verbleiben."
S. 99/100 SIHNV 2021
www.steinhoffinternational.com/downloads/...l-report-2021.pdf