|
www.buchalik-broemmekamp.de/newsroom/...-sanierungsverfahren/
Auszug:
Dr. Utz Brömmekamp vergleicht die gesetzliche Neuregelung der Niederlande mit dem StaRUG. Es gibt einige Unterschiede zum deutschen Pendant. Das niederländische Gesetz ist unternehmer- und schuldnerfreundlicher. Zum Beispiel benötigt der Unternehmer bei der Abstimmung mit den einzelnen Gläubigergruppen nur eine Zustimmung von zwei Drittel. In Deutschland ist eine 75prozentige Zustimmung erforderlich. Auch das Überstimmen derjenigen Gläubiger, die mit dem Plan nicht einverstanden sind, ist wesentlich einfacher als hierzulande. Während man in Deutschland eine Mehrheit der Gläubigergruppen benötigt, um die anderen Gruppen zu dominieren, reicht bei unseren Nachbarn schon eine einzige Gruppe aus, um den vorgestellten Plan durchzusetzen. Das Gesetz erlaubt es auch, langlaufende Verträge zu beenden. Auch das ist in Deutschland nicht möglich und macht das Verfahren in den Niederlanden weitaus attraktiver.
www.boelszanders.nl/de/eine-seele-zwei-glaeubiger/
Auszug:
Verzicht auf Bedienung einer Forderung im Konzernverhältnis
Genau wie nachrangige Forderungen werden auch Forderungen von Holdings gegenüber Tochtergesellschaften (oder andersherum) bei Insolvenzanträgen nicht berücksichtigt, wenn sich nachweisen lässt, dass aus dem Konzernverhältnis hervorgeht, dass auf die Bedienung der Schuld verzichtet wird.
So das Urteil des Gerichtshofs (Gerechtshof) ‘s-Hertogenbosch vom 1. März 2011 (ECLI:NL:GHSHE:2011:BV2217). Der Gerichtshof urteilte, dass aus der Tatsache, dass eine Schuld gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht – und zwar egal, ob diese Forderung nachrangig ist oder nicht –, nicht abgeleitet werden kann, dass die Voraussetzung für die Feststellung des Zustands, in dem Zahlungen eingestellt wurden des betreffenden Unternehmens erfüllt ist. Dies müsse von der Art der Schuld und dem zugrundeliegenden Verhältnis abhängig gemacht werden. Verlangt das Gläubigerunternehmen die Bedienung der Schuld nicht, könne die Zahlungsunfähigkeit daraus nicht abgeleitet werden.
Fazit
Konzerninterne Forderungen können folglich bei Insolvenzanträgen unter Umständen außer Acht gelassen werden. Dies muss dann aber begründet werden. Der Schuldner muss nachweisen, dass die Forderungen nachrangig sind oder dass das bzw. die verbundene(n) Unternehmen aus anderen Gründen auf die Bedienung der Schuld verzichtet bzw. verzichten.
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 7 | 2.291 | Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft? | NeXX222 | KlauMich | 07:30 | |
| 4 | 209 | LdR-Forum | Inlfu | Berliner_ | 07.01.26 16:52 | |
| 126 | 89.343 | Steinhoff Informationsforum | DEOL | H731400 | 06.01.26 09:30 | |
| 318 | 361.308 | Steinhoff International Holdings N.V. | BackhandSmash | BackhandSmash | 31.07.25 18:50 | |
| 7 | 33 | Steinhoff: Konstruktiver Informationsthread | trttl | Berliner_ | 29.07.25 18:15 |