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Steinhoff Informationsforum


Beiträge: 89.344
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
silverfreaky:

Ich bin kein Trader.

 
23.09.22 18:29
Ich habe euch gesagt wo ich verkauft habe und das wars.
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#46927

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#46928

Thor Donnerk.:

Geht lieber ins Wochenende

9
23.09.22 18:33
Diese ständig gleichen Diskussionen in Dauerschleife bringen eh nichts. Alles schon 1000000 gelesen *gähn*

Und tschüss ...
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silverfreaky:

#46980

 
23.09.22 18:51
Die Schulden nach aussen werden deswegen aber nicht weniger.
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Dirty Jack:

Die Schulden nach außen

6
23.09.22 18:56
sind mit Intercompany Debt abgesichert.
Diese werden durch die solvente Liquidation auch zum Teil mit gewerthaltigt (klingt lustig der Begriff) und wie ich schrieb verrechnet mit Gläubigerforderungen.
Schau mal in die Bilanzen der Lux Finco 1 und 2, was dort auf der Aktivseite steht.
Lauter Forderungen und auf der P-Seite lauter..., ach den externen Schuldenstand kennste ja.

Kannste hier beziehen:
e-justice.europa.eu/489/DE/..._search_for_a_company_in_the_eu
Antworten
PolyManis:

@Dirty

3
23.09.22 19:29
Geh doch nicht noch auf unser Maskottchen ein. Lesen, lachen, weiter scrollen...
Antworten
silverfreaky:

Es geht nicht um die Absicherung sondern um den

 
23.09.22 19:32
Zins.Am Ende kackt die Ente.Was hinten rauskommt an Zinsen ist interessant.
Antworten
Pätz2012:

24

4
23.09.22 19:34
Stunden gesperrt! Und jetzt wieder Dauerspamer, wenn das nicht krankhaft ist.
Antworten
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#46935

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#46936

Dirty Jack:

@PolyManis

12
23.09.22 19:56
Ich merke doch auch, dass er gar nicht an Fortbildung Steinhoff interessiert ist.
Das man aus den Erlösen der internen Darlehen die externen bezahlen kann, da hat er eine Allergie dagegen.
Und die Zinsen sind PIK nicht bar und erst am Ende fällig.
Sollte man vielleicht mal über Sachleistung in Form von Anteilen nachdenken.
Antworten
Blayni:

immer Atemfraeky

 
23.09.22 20:03
schon seltsam  
Antworten
hgschr:

Und

3
23.09.22 20:35
Wir merken uns, was er schon mehrmals sagte, und andere auch nach seiner Aussage, dass die Ente am Ende hinten kackt. Ich bin begeistert von solch weissen Worten. Diese Einsicht hilft uns allen weiter. Der Beitrag hat eine ungeahnte Wirkung. Wenn die Ente hinten knackt, was wir noch nicht wussten, dann bedeutet das, dass Steinhoff auch hinten knackt, oder dass Steinhoff vorne, oder links. Jedenfalls bin ich dankbar dass er und andere das schon oft gesagt haben.  
Antworten
hgschr:

Andererseits

3
23.09.22 20:39
Ist es nicht etwas dürftig, wenn einer von knackenden Enten erzählt und damit die Werthaltigkeit eines Investments definiert. Da schaue ich doch lieber etwas auf die Zahlen.  Packende Enten dienen wohl mehr dazu, dass die Entenliebhaber gute Beiträge durch Massenmails in Vergessenheit geraten lassen.
Antworten
MSirRolfi:

DEOL

4
23.09.22 21:22
youtu.be/pQIv-f7xgXY

SIR
Antworten
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#46942

Seleukianer:

Lieber Siver!

22
23.09.22 22:30
Es gibt in den Niederlanden keinen Strafbestand der Insolvenzverschleppung. Sorry für dich. Wir sind niedeländisch.

Sprich: Die Insolvenzverschleppung existiert, so wie wir sie kennen, in den Niederlanden nicht.

Die Niederlande besitzen eines der modernsten Insolvenzrechte der Welt. Es fokussiert sich stark auf den Unternehmenserhalt und daraus folgend die Restrukturierung betroffener Unternehmen.

Daher würde es nicht schaden, wenn du mal deinen Horizont einwenig erweiterst und nicht ständig das deutsche Recht als Grundlage herbeizitierst. Das gilt hier insofern nicht, solange wir die Forderungen für das Erstlisting erfüllen.

Übrigens sind wir das Niederländische Verfahren erfolgreich durchlaufen. Mit großem Erfolg.

SNH steht hervorragend da.

Stärke durch Wachstum und Wachstum durch Stärke.  
Antworten
bolino:

@DEOL

2
23.09.22 23:03
Danke für dein Video ! Super erklärt und das die Leerverkäufer Aufträge auf lang und schwarz bevorzugt werden ist sehr Interessant danke für deine Mühe und nachfragen.


Ich wünsche dir ein schönes Wochenende  
Antworten
silverfreaky:

Niederländisches Insolvenzrecht

 
24.09.22 07:45
www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/

Auszug!

Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist die Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens mittels eines privaten Vergleichs (ndl. onderhands akkoord) mit den Gläubigern und Gesellschaftern. Dem Grundsatz nach ist der Vergleich auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet, Ziel kann aber auch dessen Liquidation sein.
Antworten
silverfreaky:

Unterschied zum dt. recht.

 
24.09.22 07:52

www.buchalik-broemmekamp.de/newsroom/...-sanierungsverfahren/

Auszug:

Dr. Utz Brömmekamp vergleicht die gesetzliche Neuregelung der Niederlande mit dem StaRUG. Es gibt einige Unterschiede zum deutschen Pendant. Das niederländische Gesetz ist unternehmer- und schuldnerfreundlicher. Zum Beispiel benötigt der Unternehmer bei der Abstimmung mit den einzelnen Gläubigergruppen nur eine Zustimmung von zwei Drittel. In Deutschland ist eine 75prozentige Zustimmung erforderlich. Auch das Überstimmen derjenigen Gläubiger, die mit dem Plan nicht einverstanden sind, ist wesentlich einfacher als hierzulande. Während man in Deutschland eine Mehrheit der Gläubigergruppen benötigt, um die anderen Gruppen zu dominieren, reicht bei unseren Nachbarn schon eine einzige Gruppe aus, um den vorgestellten Plan durchzusetzen. Das Gesetz erlaubt es auch, langlaufende Verträge zu beenden. Auch das ist in Deutschland nicht möglich und macht das Verfahren in den Niederlanden weitaus attraktiver.

Antworten
silverfreaky:

Interessant!

 
24.09.22 08:16

www.boelszanders.nl/de/eine-seele-zwei-glaeubiger/

Auszug:

Verzicht auf Bedienung einer Forderung im Konzernverhältnis
Genau wie nachrangige Forderungen werden auch Forderungen von Holdings gegenüber Tochtergesellschaften (oder andersherum) bei Insolvenzanträgen nicht berücksichtigt, wenn sich nachweisen lässt, dass aus dem Konzernverhältnis hervorgeht, dass auf die Bedienung der Schuld verzichtet wird.

So das Urteil des Gerichtshofs (Gerechtshof) ‘s-Hertogenbosch vom 1. März 2011 (ECLI:NL:GHSHE:2011:BV2217). Der Gerichtshof urteilte, dass aus der Tatsache, dass eine Schuld gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht – und zwar egal, ob diese Forderung nachrangig ist oder nicht –, nicht abgeleitet werden kann, dass die Voraussetzung für die Feststellung des Zustands, in dem Zahlungen eingestellt wurden des betreffenden Unternehmens erfüllt ist. Dies müsse von der Art der Schuld und dem zugrundeliegenden Verhältnis abhängig gemacht werden. Verlangt das Gläubigerunternehmen die Bedienung der Schuld nicht, könne die Zahlungsunfähigkeit daraus nicht abgeleitet werden.

Fazit
Konzerninterne Forderungen können folglich bei Insolvenzanträgen unter Umständen außer Acht gelassen werden. Dies muss dann aber begründet werden. Der Schuldner muss nachweisen, dass die Forderungen nachrangig sind oder dass das bzw. die verbundene(n) Unternehmen aus anderen Gründen auf die Bedienung der Schuld verzichtet bzw. verzichten.

Antworten
Wallstreetkni.:

Deol

10
24.09.22 09:18
So guten morgen,
Vorab ein dickes Lob für dein Youtube Video.
Sehr gut und verständlich erklärt.
Und klar bleib auch ich weiter investiert , auch wenn ich seit einiger Zeit seltener ins Forum rein sehe.
Ich gehe längst mit deinen Aussagen aus dem Video conform.
Es ist beruhigend dass ich nicht allein mit meinen Gedankengänge liege.
Nur leider fehlt mir einfach das Geld zum Nachkaufen.
Warten wir mal gespannt ab was nach Step 3 passiert. Lange kann diese Manipulation nicht aufrecht erhalten werden.
Hoffen wir Investierten mal dass endlich der Deckel knallt.
Nice Weekend.

Walli
Antworten
atempause1:

Und Silver

 
24.09.22 10:03
was ist dein persönliches Fazit deiner Infos  
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Dirty Jack:

@freaky

5
24.09.22 10:16
und jetzt das Ganze für Luxembourg, dort sind die Schuldner registriert.
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