Post: Verbotene Selbstbedienung

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Post: Verbotene Selbstbedienung Brummer

Post: Verbotene Selbstbedienung

 
#1
Ärger für Post-Chef Klaus Zumwinkel - wer keine Steuern zahlt, darf seinen Kunden auch keine berechnen. Die Post tat's wohl trotzdem und nahm dadurch 22 Millionen pro Monat zusätzlich ein - behauptet der Bundesrechnungshof.

Berlin - Die Deutsche Post AG  soll Mehrwertsteuer von Kunden kassiert haben, von der das Unternehmen selbst befreit war. Die Bild-Zeitung berichtet unter Berufung auf den Bundesrechnungshof (BRH), die Post habe auf diesem Wege bis zu 22 Millionen Euro pro Monat zusätzlich eingenommen. Die Post solle Geschäftskunden die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt haben, obwohl es durch Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor dem Börsengang durch eine Sonderregelung von der Mehrwertsteuer in vielen Bereichen befreit worden sei. Von dem Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Steuerbefreiung Thema im Bundestag

Der Bundestag wird sich heute in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der PDS mit der Steuerbefreiung befassen. Auch die Union dringt bei der umstrittenen Umsatzsteuerbefreiung auf Aufklärung. "Die Geheimniskrämerei, die die Bundesregierung bei dieser Angelegenheit an den Tag legt, zeugt von höchster Nervosität", begründete die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), eine entspreche Parlamentsanfrage.

Nach früheren Angaben hatte der BRH gerügt, dass das Finanzministerium die Post vor dem Börsengang im November 2000 in einigen Wettbewerbsbereichen von der Umsatzsteuerpflicht befreit hatte. Die Befreiung im so genannten Universaldienst hätte nach Auffassung des BRH "nicht durch eine Weisung des Bundesministeriums auf der Grundlage seiner umstrittenen Rechtsauslegung bewirkt werden dürfen". Man habe die Befreiung zudem gegen die einhellige Auffassung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalens und des im eigenen Ministerium zuständigen Steuerreferats durchgesetzt.

Ferner hatte der Rechnungshof moniert, dass Finanz-Staatssekretär Manfred Overhaus in seiner Doppelfunktion als Mitglied im Aufsichtsrat der Post an der Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt gewesen sei.

Quelle: manager-magazin.de


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