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NEWS - Allerthal Werke Investor bei Mühl ?


Beiträge: 1.702
Zugriffe: 323.484 / Heute: 5
Mühl Product & S. kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

17 Directors Dealings bisher...

 
20.11.18 09:05
Dergleichen habe ich noch nie gesehen. Hat meiner Meinung nach ein bitteres "Gschmäckle".

Ich schreibe hier besser nicht, was ich denke....
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Ebi52:

Und immer wieder

 
28.11.18 11:54
gelingt es Sandy, günstig zu verkaufen!
Es bleibt interressant, aber auch hochgefährlich, so kurz vor Weihnachten! Da sollte doch eigenlich jeder € für vernünftige Dinge gebraucht werden!
Nur meine Meinung!
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Dölauer:

# 1677

 
28.11.18 21:04
Wieso günstig verkauft oder soll das Ironie sein?
Ebi52 erklär mal das.
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Ebi52:

@Doelauer

 
30.11.18 12:57
Letzte gemeldete Verkäufe waren für 0,36€! Ist doch wohl günstiger als die davor 0,26€!
20Uhr20 sehen wir Sandys Direktorsdealing für 0,34€!
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tbhomy:

Die Auflösung des Rätsels ?

 
03.12.18 16:29
Ok, bisher hat niemand die Anfechtung zu den HV-Beschlüssen hier gepostet.

Dann holen wir das mal nach:

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service AG i.L. vom 29. August 2018 gefassten Beschlüsse über die Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Tagesordnungspunkt 9), über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie vergleichbarer Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/I (Tagesordnungspunkt 10), über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form durch Herabsetzung des anteiligen Betrags je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00 sowie durch Zusammenlegung von Aktien zur Deckung von Verlusten (Tagesordnungspunkt 11) sowie über die Neufassung der Satzung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 12) sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen bei dem Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen erhoben worden, die unter den Aktenzeichen 1 HK O 94/18 und 2 HK O 93/18 anhängig sind. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.

Kranichfeld, im November 2018

Mühl Product & Service AG i.L.
Der Vorstand

Quelle:
www.unternehmensregister.de

i.L. ist übrigens die Abkürzung für "in Liquidation".
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tbhomy:

Frau Möser scheint ja nicht viel Hoffnung zu sehen

 
04.12.18 09:02
Warum sonst trennte sie sich von so vielen Aktien ??
Antworten
Steuerfux:

Ausverkauf durch Frau Möser?

 
06.12.18 09:23
Nach meiner Meinung hat der Verkauf ein anderes Ziel: Den Kurs drücken. Irgend etwas beabsichtigen doch die Hauptanteilseigner und die dahinter stehenden Akteure. Warum lässt man sonst eine leere Hülle mit dem Insolvenzplanverfahren wieder auferstehen? Nur, um mit "guten Nachrichten" den Kurs zu beeinflussen (was ja auch gelungen ist)? Nein, da steckt - glaube ich - etwas anderes dahinter.
Im Übrigen, ich war auf der HV. Die Klagen waren absehbar, da die dort vorsprechenden Aktionäre / deren Vertreter dies bereits angekündigt hatten.
Dafür dürfte aber das Thema der drohenden Steuerlast auf den Sanierungsgewinn endgültig vom Tisch sein. Am 23.11.2018 hat der Bundesrat einer vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung zugestimmt, dass die neuen Vorschriften (§§ 3a EStG und 7b GewStG) auch rückwirkend angewandt werden dürfen. Aus Brüssel ist auch nichts mehr zu befürchten, da im August die Kommission mitgeteilt hat, dass sie keine grds. Probleme mit der Steuerfreiheit hat. Das bedeutet, die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen (so Frau Möser in der HV) für die (Gewerbe-)steuerfreiheit uninteressant sind , wenn Mühl beim Finanzamt die rückwirkende Anwendung bereits bei der Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags beantragt, da die Entscheidung darüber dann das Finanzamt abschließend trifft.

nur meine Meinung...
Antworten
tbhomy:

#1682

 
06.12.18 15:15
"Warum lässt man sonst eine leere Hülle mit dem Insolvenzplanverfahren wieder auferstehen? Nur, um mit "guten Nachrichten" den Kurs zu beeinflussen (was ja auch gelungen ist)?"

Dieser Teil des Postings regt mich erneut zum Nachdenken an...
Antworten
tbhomy:

Steuerfux

 
06.12.18 15:24
Wie sieht es mit §8c KStG aus ?

Sanierungsklausel
Innerhalb weniger Tage ist dies nun schon die zweite positive Nachricht für sanierungsbedürftige Betriebe. Denn am 28.6.2018 hat der EuGH die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG für gut befunden und diese Norm ebenfalls als keine europarechtswidrige Beihilfe gewertet (vgl. Kommentierung). Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anteilsübertragung erfolgen, ohne bestehende steuerliche Verlustvorträge zu gefährden.

www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/..._168_444088.html

Da §8c Abs. 1a KStG für gut befunden wurde, dürfte unter den genannten "bestimmten Voraussetzungen" doch auch Satz 4 gemeint sein: "4Keine Sanierung liegt vor, wenn die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt hat oder nach dem Beteiligungserwerb ein Branchenwechsel innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erfolgt. "
www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8c.html

War hier bei Mühl  der Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt ?
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#1685

Steuerfux:

wg. § 8c KStG

 
06.12.18 15:47
Durch Erwerb Anfang 2015 (so die veröffentlichten Meldungen) von < 50% aller Aktien durch Frau Möser ist der steuerliche Verlustvortrag nach § 8c Absatz 1 Satz 2 KStG (und für GewSt nach § 10a Satz 10 GewStG) untergegangen. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren wird "nur" § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG (Beteiligungserwerb > 25% < 50% ) abgeschafft. Für die Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG fehlt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren (oder ich habe es übersehen). Im Übrigen glaube ich nicht, dass der steuerliche Verlustvortrag danach wieder aufersteht. Anfang 2015 hatte Frau Möser mit Sicherheit nicht mit Sanierungsabsicht erworben. Zumindest fehlt mir die Fantasie, wie das darzustellen ist.
Antworten
Steuerfux:

mein Post von eben

 
06.12.18 15:49
Anfang 2015 wurden > 50% der Aktien erworben....Schreibfehler. Sorry!
Antworten
tbhomy:

Erneut Falschdarstellung, Man of Honor

 
06.12.18 16:16
Ich weiß nicht, wie es um die  Ariva.de AG bestellt ist, aber MEINE Geduld ist hiermit zu Ende.
Antworten
tbhomy:

Beweis zu #1688

 
06.12.18 20:02
https://www.ariva.de/forum/...or-bei-muehl-443993?page=53#jumppos1331

Darunter im Speziellen:
https://www.ariva.de/forum/...or-bei-muehl-443993?page=51#jumppos1294

Die von mir damals erwähnten Kapitalmassnahmen zur Bilanzbereinigung sind inzwischen tatsächlich seitens der AG angekündigt worden und HIER gepostet/diskutiert:

https://www.ariva.de/forum/...or-bei-muehl-443993?page=65#jumppos1628

Zum Insolvenzplan hatte ich bereits VOR Bekanntwerden dieses Plans informiert ! BEWEIS hier:
https://www.ariva.de/forum/...or-bei-muehl-443993?page=51#jumppos1295

Wer das anders darstellt (!!), dürfte meiner Ansicht nach in diesem Forum abwegige Gründe dafür haben. Gründe, die man in einer fairen und sachlichen Börsendiskussion einfach nicht gut heißen kann.

Meine höchst kritische Meinung. Vor Zeugen.
Antworten
tbhomy:

Die Verkäufe der Frau Möser reißen nicht ab...

 
11.12.18 10:16
Steuerfux:

Aktualisierung zum steuerlichen Verlustabzug

 
13.12.18 09:24
Die Anwendung der Sanierungsklausel (§ 8c Absatz 1a KStG) ist ebenfalls im am 23.11.2018 vom Bundesrat (noch nicht ausgefertigten Gesetz) geregelt worden (rückwirkend ab Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007). Nach meiner Meinung ist die Sanierungsklausel jedoch nicht anwendbar (s. mein Post vom 06.12.2018) und führt nicht zum Wiederaufleben des steuerlichen Verlustvortrags. Was jedoch noch beobachtet werden muss, ist die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zu § 8c Absatz 1 Satz 2 KStG (Anteilsübertragungen > 50%) unter dem Aktenzeichen 2 BvL 19/17. Vorlegendes Finanzgericht ist Hamburg, das auch die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Reglung zu § 8c (Absatz 1) Satz 1 KStG (Anteilsübertragung von > 25 und < 50%) (vor-)entschieden hatte. Man darf also gespannt sein.
Sollte das Bundesverfassungsgericht auch diese Verlustkürzung kippen, könnte bei Änderbarkeit der Steuerbescheide für 2015 der steuerliche Verlust wiederaufleben. Mit dem Beschluss über den Insolvenzplan 2017 und dem daraus entstehenden Sanierungsgewinn wäre der ggf. wieder auferstandene Verlustvortrag vorrangig zu verrechnen und der steuerfrei zu stellende Sanierungsgewinn würde kleiner oder (bei ausreichendem Vortragsvolumen) gar nicht erst entstehen und stünde für spätere Gewinne zur Verrechnung zur Verfügung.


… nur meine Meinung...
Antworten
tbhomy:

steuerfux

 
13.12.18 09:35
"Nach meiner Meinung ist die Sanierungsklausel jedoch nicht anwendbar (s. mein Post vom 06.12.2018) und führt nicht zum Wiederaufleben des steuerlichen Verlustvortrags. "

Ich teile diese Meinung.

Das Endergebnis aller steuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Sanierung von in Schieflage geratenen Gesellschaften dürfen wir hoffentlich in 2019 sehen. Die Praxis bzgl. Prüfungen und Beschlussfassungen in diesem Kontext ist dann vermutlich wieder einmal gesondert zu betrachten.
Antworten
Mighty Mü:

?

 
14.12.18 07:18
Könnte evtl. mal jemand die letzten beiden Beiträge ins für einen Normalsterblichen Verständliche übersetzen?

Und wie werden die ständigen Kleinstmengen-Verkäufe der Frau Möser hier gesehen?
Antworten
tbhomy:

#1693

 
20.12.18 09:22
Die Frage, ob das neu aufzustellende Unternehmen bilanziell und danach auch betriebswirtschaftlich von Steuervorteilen der alten AG profitieren kann, ist bzgl. der einzelnen Besteuererungsarten getrennt zu betrachten.

Eine wesentliche Rolle hierbei wird das Jahressteuergesetz 2018 spielen, welches gerade ratifiziert wird sowie die spätere Anwendung dessen in der Praxis.

Neue Gesetze haben nicht selten die Angewohnheit, in erster Zeit schwergängig und mitunter schwierig in die Praxis umsetzbar zu sein. Die bekannten "Präzedentzfälle" müssen sich erst zeigen.

Die konkreten Auswirkungen auf die "neue" Mühl AG sind noch recht ungewiss.

Meine Meinung.
Antworten
tbhomy:

Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen...

 
20.12.18 13:59
...sind nun erst einmal die vorrangigen Themen (siehe #1680).
Antworten
Ebi52:

Wow!

 
21.12.18 12:56
So kann man mit einer Investition von unter 40€ den Kurs optisch um 65% auffrischen! Aber fällt jemand darauf rein?
Ich bezweifle das!
Antworten
Ebi52:

Man glaubte wohl

 
07.01.19 14:12
dass der Abverkauf von Frau Möser eine perfide Kursmanipulation wäre! Ich habe anfangs auch ahnliches vermutet, aber je mehr Zeit vergeht, umso mehr glaube ich an einen Ausstieg aus anderen Gründen!
Nur meine Meinung!
Antworten
michelangelo.:

Aktualisierung der Daten auf ARIVA notwendig?

 
16.01.19 22:25
Die Angabe zur gehaltener Aktienzahl  der Frau Möser ist nicht korrekt !!
Antworten
michelangelo.:

Oder ist der Stand zum Aktiendepot doch so?

 
16.01.19 22:28
Also wieder ......
Antworten
michelangelo.:

Wann geht es los?

 
16.01.19 22:28
Antworten
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