"Herabsetzung des anteiligen Betrags je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00..."
Von 2,56 Euro je Aktie auf 1,00 Euro je Aktie. Wer satzungsgemäß also z.B. 8.000 Aktien zu 2,56 Euro hat, hat nach der Herabsetzung noch 8.000 Aktien zu nur noch 1,00 Euro.
Dann folgt auch noch eine Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8:1. D.h., dass der Aktieninhaber aus meinem obigen Beispiel nach der Zusammenlegung statt 8.000 Aktien noch 1.000 Aktien hat. Zu 1,00 Euro, wie gezeigt.
"...dass die Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 8:1 zusammengelegt werden, d.h. es werden jeweils acht auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zusammengelegt."
https://www.ariva.de/forum/...or-bei-muehl-443993?page=64#jumppos1621Die Milchmädchenrechnung:
8.000 x 2,56 Euro = 20.480 Euro
1.000 x 1,00 Euro = 1.000 Euro
Nur meine Meinung.