www.sedar.com/...sionid=0000HcojAopgOYqxlu8sx5QXFEm:1884ter20
NetCents kündigt Update zum 30. April 2020 an Q2 Interimseinreichung
Vancouver, Britisch-Kolumbien / 29. Juni 2020 - NetCents Technology Inc. ("NetCents" oder die
"Unternehmen") (CSE: NC / Frankfurt: 26N / OTCQB: NTTCF), eine störende Krypto-Währung Zahlungen
Anbieter von Technologielösungen, kündigt an, dass er sich infolge der COVID-19-Pandemie auf
über die von den Wertpapieraufsichtsbehörden gewährte Erleichterung, die in einer Verlängerung von 45 Tagen für bestimmte periodische
Einreichungen, wie von den Canadian Securities Administrators ("CSA") am 20. Mai 2020 angekündigt, in Bezug auf
auf die Einreichung ihrer Zwischenabschlüsse, die Diskussion und Analyse der Geschäftsführung und den zugehörigen Beauftragten
Zertifikate für das zweite Quartal, das am 30. April 2020 endete.
Gemäß der CSA-Mitteilung veröffentlichte die CSA zwei Rahmenaufträge, die im Wesentlichen harmonisiert sind
im ganzen Land, die den Emittenten vorübergehende Erleichterungen in Form einer 45-tägigen Verlängerung für bestimmte
periodische Einreichungen, die in der Zeit vom 2. Juni 2020 bis zum 31. August 2020 vorgenommen werden müssen, als Folge von
die COVID-19-Pandemie. Als solche hat die British Columbia Securities Commission ("BCSC")
BC-Instrument 51-517 Vorübergehende Befreiung von bestimmten Anforderungen an die Unternehmensfinanzierung mit
Fristen für den Zeitraum vom 2. Juni bis 31. August 2020 ("BCI 51-517").
Das Unternehmen wird sich auf die vorübergehende Ausnahmeregelung gemäß BCI 51-517 in Bezug auf die
folgende Bestimmungen:
die Anforderung, Zwischenabschlüsse für die sechs Monate bis zum 30. April 2020 einzureichen (die
"Finanzberichte") innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende der Interimsperiode der Gesellschaft als
erforderlich gemäß Abschnitt 4.4(b) des National Instrument 51-102 Continuous Disclosure ("NI 51-102");
die Anforderung, Managementdiskussionen und -analysen (die "MD&A") für den Zeitraum einzureichen
die innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende der Zwischenberichtsperiode der Firma durch die Finanzberichte abgedeckt werden
wie in Abschnitt 5.1(2) von NI 51-102 gefordert; und
die Anforderung, Bescheinigungen über die Finanzberichte (die "Bescheinigungen" und zusammen
mit den Finanzberichten und MD&A, den "Zwischeneinreichungen") gemäß Abschnitt 5.1 von
Nationales Instrument 52-109 Zertifizierung der Offenlegung in den Jahres- und Zwischenberichten des Emittenten
und Abschnitt 4.4(b) [als Frist für die Einreichung von Zwischenabschlüssen] von NI 51-102.
Das Unternehmen arbeitet weiterhin fleißig daran, die Zwischenberichte bis zum 6. Juli 2020 einzureichen.
Das Unternehmen bestätigt, dass es außer den offengelegten keine wesentlichen Entwicklungen gegeben hat.
durch Pressemitteilungen und Form 7 Monatliche Fortschrittsberichte, die über das Profil des Unternehmens bei der
Canadian Securities Exchange, seit der Einreichung ihres verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses
für die drei Monate bis zum 31. Januar 2020.
Zusätzlich weist das Unternehmen darauf hin, dass das Management und andere Insider des Unternehmens einer
die Politik der Verdunkelung des Handels, die im Prinzip in Abschnitt 9 der Nationalen Politik 11-207, Failure to File, beschrieben wird
Einstellung von Handelsaufträgen und Widerrufe in mehreren Gerichtsbarkeiten.