überhaupt...sofern du nichts oder nur geringfügig angemeldet bist bei einer firma.
geringfügig heisst, nicht mehr als 349 euro im monat.....was aber nicht heisst, dass man nicht mehr arbeiten könnte, wenn ihr wisst, was ich meine ;-) es besteht bei den jweiligen bundeskrankenkassen die möglichkeit, sich als privatier oder als geringfügiger selbst zu versichern...und zwar ...und jetzt kommst....mit allen pflichten und rechten als ein normal angemeldeter arbeiter oder angestellte.
und das ganze um 49,25 IM MONAT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
da kann man nur den kopf schütteln, wenn man weis, was hier bei uns jenen abgezogen werden, die ein mittlers einkommen haben. das bewegt sich beim 9-10 fachen!!!!!! für geliche leistung.das nenn ich sozial.....
BeitragsgrundlageAls monatliche Beitragsgrundlage gilt der Betrag der geltenden Geringfügigkeitsgrenze. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt EUR 349,01.
Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt der jährlichen Anpassung.
Monatlicher Beitrag
Der monatliche Beitrag beträgt EUR 49,25.
Er ist immer für den vollen Kalendermonat zu zahlen, auch dann, wenn die Selbstversicherung während des Monates beginnt oder endet.
Zugehörigkeit
Die Selbstversicherten sind dem Zweig der Pensionsversicherung zugehörig, in dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestand. Bestand bisher keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, so sind sie der Pensionsversicherung der Arbeiter zugehörig.
www.ooegkk.at/portal/index.html
