Ja, sehr gute Nachricht. Betrifft Anklage der Gemeinde Gerstungen (Keine Manipulation beim Versenkungsantrag, keine versuchte oder vollendete Gewässerverunreinigung).
Die alte Geschichte 1999-2007 ist allerdings noch offen, das LG Meiningen muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die o.g. Einstellung dürfte aber ein gutes Omen hierfür sein.
Nebenbei: Die bei der Hausdurchsuchung bei Steiner gefunden Anklageschrift hatte er nicht vorab als Warnung bekommen (war ein Vorwurf) sondern nachträglich, wie es das gute Recht eines jeden ist zu wissen, warum er angeklagt werden solle. (Info von Steinerauf der HV).
Die alte Geschichte 1999-2007 ist allerdings noch offen, das LG Meiningen muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die o.g. Einstellung dürfte aber ein gutes Omen hierfür sein.
Nebenbei: Die bei der Hausdurchsuchung bei Steiner gefunden Anklageschrift hatte er nicht vorab als Warnung bekommen (war ein Vorwurf) sondern nachträglich, wie es das gute Recht eines jeden ist zu wissen, warum er angeklagt werden solle. (Info von Steinerauf der HV).