Daran dachte ich auch. Strafmilderungen kommen ja bei der Beurteilung iRd 1. Staatsexamens nicht in Betracht, deshalb kann ich das vernachlässigen. Ich habe nur deshalb gefragt, weil ich in der Literatur und den einschlägigen Urteilen keine Ausführungen dazu entdecken konnte. Und deshalb habe ich mich gefragt, ob wohl diese Annahme eines Versuchs (wobei ich im übrigen auch einen untauglichen Versuch wegen untauglichem Tatmittel angenommen habe) so abwegig ist, das darüber gar niemand erst ein Wortverliert.
So long,
Calexa