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DJ Steinbrück: Enteignung möglich, wenn HRE bis Frühsommer labil
06.03.2009 11:02
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hält eine Enteignung der Hypo Real Estate AG (News/Aktienkurs) (HRE) für möglich, falls das Institut bis zum Frühsommer labil bleibt. In den Gesetzesplänen seien eine Stufenabfolge und eine zeitliche Befristung vorgesehen, um "den Verdacht zu beseitigen, dass hier eine gewisse Durchgriffsregelung erfolgen soll", sagte Steinbrück am Freitag bei der ersten Lesung der Pläne im Deutschen Bundestag in Berlin.
"Wir werden den Weg gehen, diese vorgeschalteten Stufen alle in Gang zu setzen", kündigte er an. Es werde zu dem Versuch kommen, auf einer Hauptversammlung nach endgültiger Verabschiedung des Gesetzes Anfang April eine Kapitalerhöhung und einen Kapitalschnitt zu realisieren.
Aber wenn die HRE bis zum Frühsommer labil bleibe, sei eine Enteignung möglich, bekräftigte Steinbrück. "Wenn es keine Mehrheit gibt oder der Beschluss nicht rechtzeitig in das Handelsregister eingetragen werden kann und damit die labile Situation dieses Instituts lange fortdauert, bis in den Frühsommer dieses Jahres, dann ist es eben nicht ausgeschlossen, dass von der Enteignungsoption Gebrauch gemacht wird," sagte er.
Der Finanzminister sagte, eine Bundesbeteiligung von 75% plus einer Aktie an der HRE sei bezogen auf die Refinanzierungskonditionen und Eigenkapitalerfordernisse zu wenig. "Mit Blick auf die Refinanzierungskonditionen, die Teilhabe an der Bonität des Bundes, und die Eigenkapitalunterlegungen reicht dies definitiv nicht", erklärte Steinbrück.
"Dieses Institut gerät in die Gefahr einer Insolvenz", sagte er. "Wenn es bei dieser Kernkapitalquote bleibt oder diese Kernkapitalquote (...) weiter aufgefressen wird, dann kommen wir eines Tages, und zwar eher kürzer als später in die Verlegenheit, dass die Existenzfähigkeit dieses Instituts hochgradig gefährdet ist", warnte er, ohne aber die aktuelle Kernkapitalquote zu benennen.
Die Kapitalgeber und nicht die öffentliche Hand müssten als erstes zur Verantwortung gezogen werden. "Das ist Marktwirtschaft", so Steinbrück. Mit Blick auf den Großaktionär JC Flowers sprach Steinbrück von "Avancen, sich an bestimmten Schritten zu beteiligen, aber natürlich mit Preisvorstellungen, die (...) gegebenenfalls um das Zweifache, um das Dreifache höher sein können als der augenblickliche Börsenwert". Mit derartigen Vorschlägen werde er den Abgeordneten nicht gegenübertreten. "Ich werde es nicht machen", sagte Steinbrück.
http://www.finanznachrichten.de/...-hre-bis-fruehsommer-labil-015.htm
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx
vielen Dank für Ihre Email vom 14.02.2009 an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in deren Auftrag ich Ihnen gerne antworte.
Die Bundesregierung hat angesichts der anhaltenden Finanzkrise am 18. Februar 2009 umfangreiche Nachbesserungen des Banken-Rettungsschirms vom Oktober beschlossen. Zentrale Neuerung ist – wie Sie richtigerweise bemerken - die Möglichkeit zur vorübergehenden Verstaatlichung angeschlagener Banken, notfalls auch durch eine Enteignung der Aktionäre. Das Gesetz soll möglichst am 3. April den Bundesrat passieren und könnte kurz danach in Kraft treten. Eine Enteignung ist aber nur möglich, wenn eine Bank unverzichtbar für das Funktionieren des Finanzmarktes ist und sich der Staat auf keinem anderen Weg die Kontrolle sichern konnte. Der Enteignungsbeschluss der Regierung muss bis zum 30. Juni getroffen werden, die anschließende Verordnung des Finanzministeriums spätestens bis zum 31. Oktober vorliegen. Das Grundgesetz schreibt eine Entschädigung vor. Sie bemisst ich in der Regel am durchschnittlichen Börsenkurs in den zwei Wochen vor dem Regierungsbeschluss. Ist die Bank nachhaltig stabilisiert, privatisiert der Bund die Anteile wieder. Dabei erhalten die zuvor enteigneten Aktionäre ein Vorkaufsrecht. Gegen die Rechtsverordnung können die Betroffenen vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.
Bundesregierung und Bundestag sind sich einig, dass die Hypo Real Estate nicht in die Insolvenz gehen darf. Das Geschäftsmodell der HRE, langfristige Finanzierungen über kurzfristige Kredite zu refinanzieren, geht aber wegen der Finanzkrise nicht mehr auf. Daher müssen wir handeln.
Zudem darf ich darauf hinweisen, dass das Bundeskabinett am 18.02.2009 einen Gesetzentwurf beschlossen hat , mit dem die Rechte der Anleger generell gestärkt werden. Dazu hat sich die Verbraucherschutzbeauftragte unserer Fraktion, Frau Julia Klöckner MdB, in einer Presseerklärung geäußert. Diese füge ich Ihnen als PDF-Datei in der Anlage bei. Wie Sie dieser entnehmen können, sollen weiterreichende Maßnahmen zum Schutz der Anleger folgen. Das eben erwähnte Gesetz bedarf übrigens nicht der Zustimmung des Bundesrates und das parlamentarische Verfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.
Ich hoffe sehr, dass diese Nachricht Sie wieder etwas optimistischer in die Zukunft blicken lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Huber
CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag
Bürgerinformation
www.cducsu
06. März 2009 Das Bild des gierigen Managers hat ein neues Gesicht: Das von Georg Funke. Der Mann hat die Hypo Real Estate über viel zu riskante Geschäfte an den Rand des Ruins geführt, hat dazu beigetragen, dass viele andere Firmen wegen der Bankenkrise vor dem Zusammenbruch stehen, dass Tausende von Menschen Angst um ihren Arbeitsplatz haben.
Jetzt will er dafür auch noch bezahlt werden, pocht ungeniert auf 3,5 Millionen Euro Gehaltsfortzahlung. Es ist unglaublich, wie schamlos hier ein Banker auf sein eigenes Portemonnaie schaut, während der Steuerzahler für den entstandenen Schaden geradesteht. Denn der krisengeschüttelte Immobilienfinanzierer konnte bisher nur dank Staats- und Bankenhilfen von 102 Milliarden Euro vor der Pleite bewahrt werden.
Unbegreiflich
Das Schlimme daran: Funke ist mit seiner Klage nicht allein. Auch seine ebenfalls fristlos entlassenen Vorstandskollegen Markus Fell und Frank Lamby sind uneinsichtig und klagen. Mit normalem Menschenverstand ist diese Gier nicht zu begreifen. Immerhin laufen längst Ermittlungen der Strafverfolger gegen die HRE-Manager.
Sollte ihre Schuld bewiesen sein, müssen sie mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Nur Sanktionen können dieser Maßlosigkeit Grenzen setzen, in der Hoffnung, dass Wiederholungsfälle ausbleiben.
"...der Fed-Mann wehrte sich mit Händen und Füßen gegen eine Herausgabe der Namen. Eine Offenlegung der AIG-Vertragspartner, so Kohn, hätte weltweite Erschütterungen zur Folge."
So langsam denke ich auch, der Boden ist viiiiiiiiieeel tiefer, und es wird alles ne laaaange Weile dauern. Versteh den aber nicht - irgendwann muss die Katze doch aus dem Sack... oder??
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