An all jene welche Aktien im Depot zum verleihen freigeben. Ich finde das diejenigen gegen das Interesse von Kleianleger handeln und verurteile solche Aktionen!
Ich gebe keine Aktien zum verleihen frei!
Deshalb hier einmal ein Reddit Beitrag wie das bei eToro abläuft und sicherlich ähnlich bei den meisten Brokern in der EU/GB!:
www.reddit.com/r/Superstonk/comments/...ng_the_stock_lending/
Die Analyse eines solchen Sachverhalts:
Was diese Klausel praktisch bedeutet
Die Klausel sagt im Kern:
Deine voll bezahlten Aktien werden verliehen; der Borrower hinterlegt Sicherheiten (Collateral) von mindestens 102% des Aktienwerts.
Wenn der Borrower (oder der Lending-Agent) die Aktien nicht zurückgibt, wird das Collateral verwertet.
Reicht das Collateral bei einem Kurssprung nicht aus, um die nötigen Aktien zurückzukaufen, kann der Broker die Deckungslücke von dir holen (Kontobelastung, Schließen anderer Positionen, Verkauf deiner Assets).
Damit gehst du wirtschaftlich ein zusätzliches Risiko ein, das über das normale Marktrisiko einer Cash-Aktienposition hinausgeht: Du wirst teilweise in die Rolle eines Sicherungsgebers/Liquiditätsanbieters gedrängt, obwohl du "nur" deine Aktien verleihst.
Ist das in Deutschland / EU rechtlich zulässig?
Grundlage:
MiFID II / MiFIR
WpHG, BGB, AGB-Recht
zivilrechtliche Regeln zu Sachdarlehen / Wertpapierleihe und Haftungsbegrenzungen
Typische Anforderungen, damit so etwas zulässig ist:
Transparente Aufklärung
Der Broker muss klar und verständlich offenlegen, dass:
du Eigentum an den Aktien überträgst,
du ein Gegenparteirisiko trägst (Borrower/Lending Agent),
das Collateral nicht notwendigerweise alle Extremszenarien (GME-Moon) abdeckt,
und du im Extremfall einen Teil oder deine gesamte Kurschance verlieren kannst.
Wenn das nur versteckt in langen AGB steht oder missverständlich ist, kann das nach deutschem AGB-Recht (unangemessene Benachteiligung, Intransparenz) angreifbar sein.
Angemessenheit / Eignung (MiFID-Geeignetheits-/Angemessenheitstest):
Für Privatkunden muss der Broker prüfen, ob du die Risiken verstehst (Fragebogen, Risikohinweise).
Wenn ein Produkt für dich offensichtlich ungeeignet ist, aber trotzdem "durchgewunken" wird, kann das im Streitfall zu Haftungsfragen führen.
Haftungs- und Risikoabwälzung:
Ein vollständiges "Wir sind für nichts verantwortlich, du trägst alles" ist in Deutschland oft unwirksam, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Organisationsverschulden des Brokers.
Rechtlich macht es einen Unterschied, ob:
der Borrower einfach insolvent wird (reines Gegenparteirisiko), oder
der Broker / Lending-Agent schlecht überwacht, Sicherheiten falsch bewertet oder riskant arbeitet.
Für letzteres kann der Broker seine Haftung nicht unbegrenzt per AGB ausschließen.
102%-Collateral:
102% ist im institutionellen Wertpapierleihe-Geschäft Standard.
Problem:
Das schützt gut gegen "normale" Schwankungen, aber nicht gegen extreme Squeezes / GME-Moon-Szenarien.
Solange das als Geschäftsmodell und Risiko klar erklärt ist, ist es zivilrechtlich nicht automatisch unzulässig – aber es ist für Privatanleger sehr hart.
Fazit DE/EU:
Prinzipiell kann so eine Klausel legal sein, wenn sie klar offengelegt wird, du aktiv opt-in machst und der Broker seine Sorgfaltspflichten einhält.
Ob die konkrete Formulierung einer gerichtlichen AGB-Kontrolle standhält, ist offen.
In Extremfällen könnte ein Gericht einzelne Passagen als unwirksam ansehen, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen oder unklar sind.
Meine Schlussfolgerung, keine Empfehlung oder Rechtsberatung!:
Diese Verleihgeschäfte sind hochriskant und rechtlich gesehen grenzwertig und ich lasse definitiv die Finger weg von derartigen "Angeboten", egal wie attraktiv diese erscheinen mögen