Quelle:
www.lexoffice.de hier ein Auszug daraus:
Auslagerung von Finanzen:
Zweckgesellschaften können genutzt werden, um Vermögensgegenstände, Risiken oder Forderungen aus der Unternehmensbilanz auszulagern. Häufig dienen sie dazu, krisenhafte Entwicklungen, Schulden, aber auch Besitzverhältnisse oder Beziehungen zwischen Unternehmen zu verschleiern.
Auslagerung von Vermögensgegenständen:
Im Finanzwesen werden Zweckgesellschaften eingesetzt, um Vermögensgegenstände wie Forderungen, Wertpapiere oder Spezialfonds auszulagern. Vor allem stark risikobehaftete Portfolios werden gerne auf diese Gesellschaftsform übertragen. Dadurch tauchen sie in den Jahresabschlüssen der Bank nicht mehr auf.
In
#2213 wolltest Du uns aber etwas ganz anderes weiß machen.
In
#2217 klammerst Du schon Global PVQ SE aus.
Wahrscheinlich geht sowas in der Insolvenz nicht, zumindest nicht ohne Zustimmung der Gläubiger in einer Gläubigerversammlung ? Und gab es eine solche, dann bitte einstellen hier.
Du hast es so aussehen lassen, da? Du in BWL Kenntnisse hast, also wie sieht es der EXPERTE ?