Frage:Umnutzung von Gewerbe- in Wohnimmobilie


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flexo:

Frage:Umnutzung von Gewerbe- in Wohnimmobilie

 
27.04.02 19:23
Nach einem Blick in die Zeitung konnten meine entzündeten Augen heute eine verkommene Gewerbeimmobilie entdecken, die total saniert werden muß, dafür aber zum Spottpreis zu haben ist. Am morgigen Tage werde ich eine Außenbesichtigung vornehmen. Sollte es sich herausstellen, das es sich um einen alten Backsteinbau (BJ 1930 lt. Besitzer) handeln sollte wäre eine Sanierung und Umnutzung zum Wohnhaus interessant.
Laut Eigentümer darf das Objekt allerdings nur für Gewerbezwecke verwendet werden.
Wer kennt Möglichkeiten trotzdem eine Umnutzung vorzunehmen? Ist die Nutzungsweise von der Stadt bzw. per Gesetzt in solchen Fällen eventuell fetsgeschrieben? Wer hat in einem solchen Fall die Hebel in der Hand (oder: Welchem Stadtangestellten muß ich ein paar Tausend in die Schublade fallen lassen?)

Danke, Gruß sf
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mod:

flexo, umfassendes Thema,

 
27.04.02 20:34
fang bitte mal mit dem Link an:
Wichtig ist
"5 Art der baulichen Nutzung"

www.fertighaus.de/f_haus/info/bauplan.htm

Vielleicht meldet sich ja noch einmal Reila,
ich habe leider keine Zeit mehr.

Viele Grüsse
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Schnorrer:

Wieso "Danke, Gruß sf"? Spitfire? o.T.

 
27.04.02 20:37
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mod:

Noch ein Link und tschüss

 
27.04.02 20:46
195.138.41.36/text.php?text=6&kopf=http://...lan_fuss.txt&id=2
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Wikinger:

mache ein geschäft auf

 
27.04.02 20:49
und nach einem halben jahr gibste es wieder auf,
dann kannst drin wohnen ohne prob


Frage:Umnutzung von Gewerbe- in Wohnimmobilie 649513 mfg wikinger Frage:Umnutzung von Gewerbe- in Wohnimmobilie 649513

click-it

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Kicky:

guck in den Flächennutzungsplan beim

 
28.04.02 00:12
Stadtplanungsamt,wenn hier GE (Gewerbegebiet)steht,kannste da auch wohnen,ist es aber GI(Industriegebiet) ist Wohnen nicht erlaubt.Ob es tatsächlich GE oder GI ist,entscheidet allerdings die Umgebung ,die sich mittlerweile geändert haben kann in Richtung Mischgebiet,d.h. das Wohnen hier schon erfolgt,aber auch nicht störendes Gewerbe zulässig ist.Wenn ein genehmigter Bebauungsplan vorhanden ist,ist der entscheidend.Sollte es ein altes Industriegebiet sein ,haste ein Problem,denn dann besteht tatsächlich häufig das Planungsamt auf Einhaltung der bisherigen Nutzung und Wohnen kannste vergessen.Es sei denn der Gemeinderat beschliesst eine Änderung der zulässigen Nutzung und des Bebauungsplans sowie Flächennutzungsplans,aber das dauert!und Bestechung ist da kaum drin.
Im Gewrbegebiet wäre der Tip von Wikinger möglicherweise überlegenswert.
Und prüfe,ob das Gebäude Denkmalschutz hat.Das wäre zusätzlicher Ärger mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten.
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flexo:

Vielen Dank für die Tipps

 
28.04.02 00:42
werde morgen mir die Geschichte mal ansehen, Industriegebiet dürfte es auf Grund der Lage aber nicht sein. Denkmalschutz ist bei BJ ´30 durchaus möglich, jedoch weiß ich noch nicht haargenau wie es aussieht. Mein Wunsch: Atelier, freisethend im Innenhof ;-)

sf=shocking flexo.

Gruß lf
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mod:

Was ist ein Flächennutzungsplan?

 
28.04.02 22:05
Was ist ein Flächennutzungsplan?  
   
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar.
Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (i.d.R. zwischen 10 und 15 Jahre) und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt.
Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar.
Zu jedem Flächennutzungsplan gehört ein Erläuterungsbericht, in dem die Plandarstellungen im einzelnen erläutert werden.
Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht können von jedermann eingesehen werden.

Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) "Allgemeines Städtebaurecht", wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.

 


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mod:

Was ist dagegen ein Bebauungsplan?

 
28.04.02 22:11
Die Aussagen im Bebauungsplän (B-Plan) sind aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln und konkretisieren somit die städtebauliche Planungstätigkeit der Gemeinde in rechtlich verbindlicher Form (kommunale Satzung).

In Bebauungsplänen wird u.a. die Art und das Maß der Bodennutzung für jedes einzelne Grundstück bzw. jede Parzelle festgeschrieben. Der denkbare Inhalt eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch (§9 BauGB) bestimmt.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, in der die Festsetzungen des Planes begründet werden.
Der Bebauungsplan und seine Begründung können von jedermann eingesehen werden.

Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich und als Angebotsplanung durch jedermann umsetzbar. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Stadt. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§1 Abs. 3 BauGB). Die Stadt ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspäne immer nur für Teilgebiete (sogenannte Geltungsbereiche) erstellt.



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Kicky:

BBauG und Baunutzungsverordnung

 
29.04.02 01:47
findet man hier:
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/...en/BauR/1-1-1.pdf


www-public.tu-bs.de:8080/~schroete/baunvo.htm
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