MalakoffKohlaEufi, danke für den Hinweis, ich habe mal nachgeschaut, bei Spar- und Kontoguthaben gehen die bekannten 100 000 € (§8 Deckungssumme) aus dem EinSiG Einlagensicherungsgesetz hervor: www.gesetze-im-internet.de/einsig/
Was Depots angeht, da friert es mich, besonders bei den 20 000 € (§4 Absatz 2) AnlEntG Anlegerentschädigungsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998.html
Wobei es mich noch mehr schaudert: "(3) Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen."
Bei ungünstiger Marktlage ganz bescheiden!!!
Da muss ich mal tiefer bohren, vor allem auch bei meinem Broker und mir unter Umständen mal Gedanken über eine geschicktere Verteilung machen.
Was Depots angeht, da friert es mich, besonders bei den 20 000 € (§4 Absatz 2) AnlEntG Anlegerentschädigungsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998.html
Wobei es mich noch mehr schaudert: "(3) Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen."
Bei ungünstiger Marktlage ganz bescheiden!!!
Da muss ich mal tiefer bohren, vor allem auch bei meinem Broker und mir unter Umständen mal Gedanken über eine geschicktere Verteilung machen.
