@Trinkfix #2376
Infos zur Wandelanleihe findest Du unter www.bundesanzeiger.de ; dann ins Suchfeld "WCM" eingeben.
Die Meldung vom 18.02.16 ist die gesuchte:
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Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über bedingtes Kapital II 2015 und zugehörige Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss
Bedingtes Kapital II 2015
Die außerordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 12. Oktober 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Oktober 2020, einmal oder mehrmals – auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf insgesamt bis zu 40.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 40.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i. S. v. § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.
Die weiteren Bedingungen richten sich nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 1. September 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung.
Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 40.000.000,00 durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital II 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- bzw. Wandlungsrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. Oktober 2015 gemäß den Regelungen in Tagesordnungspunkt 7 ausgegeben werden, Gebrauch machen oder Options- bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und das Bedingte Kapital II 2015 nach Maßgabe der Anleihebedingungen benötigt wird.
Der Beschluss über das Bedingte Kapital II 2015 sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 15. Februar 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (§ 4 Abs. 9 der Satzung).
Frankfurt am Main, im Februar 2016
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Der Vorstand