Ich glaub mich laust der Affe... Könnte es sein dass diese Rentner den Laden nochmal aus dem Dornröschenschlaf heben? Hab da mal in den Büchern gestöbert und wollte mal eine Sammlung erstellen. Hier einige Namen: Herr Hans-Werner Maas ist bei einer Immobilien-Entwicklungsges. mbH
Dann wäre da der Name Bernd Günther. Eine lange Geschichte um die IG-Farben sehr lesenwert: http://extension2.stevenmilverton.com/2011/04/20/ig-farben-liquis/
Zitat:
"Ende 2010 wurde die Insolvenz der WCM AG aufgehoben und das so genannte Insolvenzplanverfahren gerichtlich beschlossen. Dieser Vorgang ist für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in Deutschland einmalig, weil damit die Möglichkeit eröffnet wird, die in der Gesellschaft vorhandenen Werte durch Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu erhalten."
Etwas weiter unten einige Auszüge wer da wieviel Anteile hält - siehe unten. Der Laden lebt und die Homepage ist auch neu gestaltet... Wenn sich da mal nicht was demnächst tut ;)
WCM AG wird 2012 operatives Geschäft wiederaufnehmen
Ende 2010 wurde die Insolvenz der WCM AG aufgehoben und das so genannte Insolvenzplanverfahren gerichtlich beschlossen. Dieser Vorgang ist für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in Deutschland einmalig, weil damit die Möglichkeit eröffnet wird, die in der Gesellschaft vorhandenen Werte durch Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu erhalten.
Hierbei geht es vor allem darum, die „Assets“ der WCM AG durch Kapitalmaßnahmen zu „heben“, um die Werthaltigkeit der WCM AG auszuschöpfen. Das werthaltigste „Asset“ der Gesellschaft ist zweifellos der erhebliche Verlustvortrag von ca. 280 Millionen Euro sowohl bezüglich Gewerbe- als auch Körperschaftssteuer. Dieser unterscheidet sich von „gewöhnlichen“ Verlustvorträgen dadurch, dass dieser von den Finanzbehörden verbrieft ist und keiner weiteren Überprüfung bedarf. Weitere wichtige „Assets“ der WCM AG sind die Börsennotierung an 7 Börsenplätzen und die Schuldenfreiheit der Gesellschaft; es existieren keinerlei Bankverbindlichkeiten oder sonstige Altlasten.
Eine schuldenfreie, börsennotierte Gesellschaft wie die WCM AG mit ihren erheblichen Verlustvorträgen ist für Investoren eine ideale Plattform zur Optimierung der geschäftlichen Aktivitäten. Die WCM AG als Beteiligungsgesellschaft unterliegt keinen branchenabhängigen gesetzlichen Beschränkungen. Zwar hat der Gesetzgeber die Verwertung von Verlustvorträgen durch § 8c KStG erschwert, indem er Investoren nur einen Einstieg von 25% bis maximal bis zu 50% ermöglicht, andernfalls der Verlustvortrag geschmälert resp. gänzlich wegfällt. Jedoch können bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben entsprechende juristische Regelungen getroffen werden, die eine Verwertung der Verlustvorträge gewährleisten.
Im Jahr 2011 ist es der Verwaltung gelungen, für die vorgenannten Probleme Lösungswege zu finden, die in 2012 zum Erfolg führen werden.
Nachdem die KPMG im November 2011 auch den Jahresabschluss 2010 testiert und der Aufsichtsrat ihn im Dezember 2011 gebilligt hat, sind jetzt die wesentlichen Voraussetzungen für einen Neustart der WCM AG gegeben.
Die „Assets“ der WCM AG können nur dann zur „Wertschöpfung“ führen, wenn die Hauptversammlung die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit nach § 274 AktG beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat werden in der kommenden Hauptversammlung 2012 den Aktionären ein entsprechendes Konzept präsentieren.
Der Aufsichtsrat der WCM AG wird in seiner nächsten Sitzung im Januar 2012 die weitere Vorgehensweise beschließen und den Termin und die Tagesordnung der HV 2012 festlegen.
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Die Gesellschaft hat seit 1. Januar 2009 die folgenden Mitteilungen nach §§ 21, 22 WpHG erhalten:
Herr Karl Philipp Ehlerding, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. Oktober
2009 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-
AG i. Ins., Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007801003, WKN: 780100 am 8. Oktober
2009 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag
8,54 % (das entspricht 24.655.522 Stimmrechten) betragen hat. 7,94 % der Stimmrechte (das
entspricht 22.936.922 Stimmrechten) sind Herrn Ehlerding gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-AG i. Ins. jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet:
John Frederik Ehlerding.
Herr Hans-Werner Maas, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. Oktober 2009
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins.,
Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007801003, WKN: 780100 am 8. Oktober 2009 die
Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,54 % (das
entspricht 24.655.522 Stimmrechten) betragen hat. 7,62 % der Stimmrechte (das entspricht
21.999.286 Stimmrechten) sind Herrn Maas gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden
Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
i. Ins. jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: John Frederik
Ehlerding.
Zeitpunkt: 14.02.13 22:03
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
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