BWIN - Die Party geht weiter!!


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bwin Interactive E. kein aktueller Kurs verfügbar
 
netscout:

BWIN - Die Party geht weiter!!

5
15.08.06 18:22
Verstoß gegen EU-Recht?

Der Freistaat Sachsen verstößt einem Bericht des Wirtschaftsmagazins "Focus-Money" zufolge mit dem Verbot des privaten Wettenanbieters "bwin" gegen die Dienstleistungsfreiheit laut EG-Vertrag.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, habe schon am 16. Mai zu einem ähnlichen italienischen Fall geschrieben: "Die Artikel 43 und 49 sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Annahme und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates verbietet." Der Artikel 43 des EG-Vertrages regelt das Recht auf freie Niederlassung, Artikel 49 den freien Dienstleistungsverkehr.

Besitze ein Unternehmen eine Zulassung im Bereich Wetten in einem Mitgliedstaat, müsse der freie Zugang diese Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat gewährleistet sein - unbeachtet nationaler Gesetzgebung, sagte der Chef des EU-Büros des deutsche Sports, Tilo Friedmann, zu "Focus-Money".

Eine endgültige Position des Europäischen Gerichtshofes ist laut Friedmann in etwa sechs Monaten zu erwarten. "In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts", sagte er.
 
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Arbitrage74:

BWIN - Die Party geht weiter ?

 
16.08.06 10:25
Der Artikel ist leider sachlich falsch. Die Wetten werden von der Betandwin e.k. in Deutschland angeboten. Die verfügt unstreitig über keine Konzession eines ausländischen Staates und hat ihre Niederlassung allein in Deutschland. Damit geht das Argument m.E. ins Leere...
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antilope1:

NEWS.

 
17.08.06 09:34
17.08.2006 - 08:51 Uhr
bwin erzielt im 1. Halbjahr EBITDA von ... (zwei)

bwin steigerte die Brutto-Gaming-Erträge im ersten Halbjahr 2006 um 216%auf 191,6 Mio EUR. Davon betrug der Bruttorohertrag aus dem Sportwettgeschäft 80,8 Mio EUR, so der Sportwettenanbieter. Im ersten Halbjahr seien knapp 1,5 Mio Kunden aktiv gewesen, nach 376.000 in der Vergleichsperiode. Erstmalig aktiv seien rund 770.000 Kunden gewesen.

DJG/mla/abe

Quelle:
www.finanztreff.de/ftreff/....AG&b=1&l=276&popup=1&seite=kurse

Grüsse
Antilope1
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antilope1:

NEWS 2. Teil.

 
17.08.06 09:37
17.08.2006 - 08:50 Uhr
bwin erzielt im 1. Halbjahr EBITDA von minus 3,8 Mio EUR

WIEN (Dow Jones)--Die bwin AG, Wien, ist im ersten Halbjahr in die roten Zahlen gerutscht. Das EBITDA betrug minus 3,8 Mio EUR nach plus 4,6 Mio EUR in der vergleichbaren Vorjahresperiode, teilte der Sportwettenanbieter am Donnerstag mit. Das Konzernergebnis nach Steuern und Ergebnisanteilen Dritter betrug im ersten Halbjahr 2006 minus 27,1 Mio EUR. Für den Vorjahreszeitraum hatte das Unternehmen noch ein leicht positives Ergebnis von 0,1 Mio EUR ausgewiesen.

Neben einer unterdurchschnittlichen Ertragsentwicklung im Bereich Sportwetten aufgrund zahlreicher Favoritensiege während der Fußball-Weltmeisterschaft, geringerem als erwartetem Wachstum im US-Pokergeschäft belasteten unter anderem Kosten für Rechtsberatung und Lobbying-Aktivitäten mit dem Ziel der Liberalisierung des europäischen Glücksspielmarktes das Ergebnis, hieß es.

DJG/mla/abe

Quelle:
www.finanztreff.de/ftreff/...20ENTERTAINM.AG&sektion=0&popup=1

Grüsse
Antilope1
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antilope1:

Zugehörige adhoc. o. T.

 
17.08.06 09:39
17.08.2006 - 08:35 Uhr
euro adhoc: bwin Interactive Entertainment AG / Quartals- und Halbjahresbilanz / Wien, 17. August 2006. bwin Interactive Entertainment AG erstes Halbjahr 2006

--------------------------------------------------
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------

17.08.2006

? bwin - das schnellst-wachsende Unternehmen der Online Gaming Industrie -
Brutto-Gaming-Erträge bei 191,6 Mio. EUR; plus 216 Prozent
? Rund 1,5 Millionen aktive "Real Money" Kunden, davon 770.000 erstmalig aktiv (plus 289 Prozent bzw. plus 237 Prozent)
? Unternehmen nach wie vor in der Investitionsphase - EBITDA bei minus 3,8 Mio. EUR
? Revidierung der Erwartungen für das Geschäftsjahr 2006: Wachstum der Brutto-Gaming-Erträge auf 435 Mio. EUR - EBITDA von zumindest 40 Mio. EUR


bwin steigerte die Brutto-Gaming-Erträge im ersten Halbjahr 2006 auf 191,6 Mio. EUR. Dies entspricht einer Steigerung von 216 Prozent gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres (1. HJ 2005: 60,6 Mio. EUR). Davon betrug der Bruttorohertag aus dem Sportwettgeschäft 80,8 Mio. EUR (1. HJ 2005: 41,9 Mio. EUR). Der aus dem Casino-, Poker- und Games-Bereich erwirtschaftete Bruttorohertrag belief sich auf jeweils 41,2 Mio. EUR (1. HJ 2005: 13,8 Mio. EUR) bzw. 63,0 Mio. EUR (1. HJ 2005: 3,1 Mio. EUR) und 6,5 Mio. EUR (1 HJ 2005: 1,8 Mio. EUR).

Im ersten Halbjahr waren knapp 1,5 Millionen Kunden aktiv (1. HJ 2005: 376.000 Kunden; plus 289 Prozent). Davon erstmalig aktiv wurden rund 770.000 Kunden (1. HJ 2005: 227.000 plus 237 Prozent).

Die Aufwendungen für Personal (23,6 Mio. EUR), Marketing (100,9 Mio. EUR) sowie sonstige Aufwendungen (51,7 Mio. EUR) erhöhten sich auf 176,1 Mio. EUR (1. HJ 2005: 49,4 Mio. EUR). Das EBITDA betrug minus 3,8 Mio. EUR (1. HJ 2005: 4,6 Mio. EUR). Neben einer unterdurchschnittlichen Ertragsentwicklung im Bereich Sportwetten aufgrund zahlreicher Favoritensiege während der Fußball-Weltmeisterschaft, geringerem als erwartetem Wachstum im USA Pokergeschäft (geringerer als erwarteter jedoch positiver Ergebnisbeitrag seitens Ongame) belasteten unter anderem Kosten für Rechtsberatung und Lobbying-Aktivitäten mit dem Ziel der Liberalisierung des europäischen Glücksspielmarktes das Ergebnis.

Das Konzernergebnis nach Steuern und Ergebnisanteilen Dritter betrug im ersten Halbjahr 2006 minus 27,1 Mio. EUR. (1. HJ 2005: 0,1 Mio. EUR) und wurde durch akquisitionsbedingte, nicht cash wirksame Abschreibungen der aktivierten Kundenbasis bzw. Software im Zuge der Ongame Transaktion mit 18,2 Mio. EUR belastet.

Ausblick: bwin revidiert die Wachstumserwartungen für das Geschäftsjahr 2006 hinsichtlich der Brutto-Gaming-Erträge auf zirka 435 Mio. EUR bei einem EBITDA von zumindest 40 Mio. EUR.

Der gesamte Bericht zum zweiten Quartal sowie zum ersten Halbjahr 2006 inklusive Ausblick ist auf der bwin Investor Relations Website unter www.bwin.ag als Online- und pdf-Version abrufbar.

Ende der Mitteilung euro adhoc 17.08.2006 08:00:00
--------------------------------------------------
Investoren: Konrad Sveceny, Investor Relations bwin Interactive Entertainment AG Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria Tel.: +43 (0)50 858-2208 E-mail:investorrelations@bwin.ag www.bwin.ag

Presse: Karin Klein, Corporate Communications bwin Interactive Entertainment AG Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria Tel.: +43 (0)50 858-2200 E-mail:press@bwin.com www.bwin.ag bwin Interactive Entertainment AG www.bwin.ag BETandWIN.com Boersegasse 11/Lift 3/Top floor Österreich AT-1010 Wien +43 (0) 1 5856044 Glücksspiele


Quelle:
www.finanztreff.de/ftreff/...20ENTERTAINM.AG&sektion=0&popup=1

Grüsse
Antilope1
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JTK One:

Meinungen gefragt

 
19.01.07 11:35
Meiner Ansicht nach, ist das Tal der Aktie endgültig durchschritten. Eine recht hohe Volatilität wird wohl bleiben, aber der Trend sollte aufwärts gehen. Für eine long Position doch interessant, oder?
Antworten
Duebelst:

News die interessant sind

 
19.01.07 18:32
www.networld.at/index.html?/articles/0703/30/162002.shtml

Auszug :

McCreevy nimmt auch Stellung zu dem in den Erläuterungen zum Glücksspielgesetz von 1989 fest gehaltenen Ziel, aus dem Glücksspielmonopol möglichst hohe Erträge für den Staat zu lukrieren, berichtet FORMAT. Im Text heißt es dazu: ".... ist daran zu erinnern, dass Ziele rein wirtschaftlicher Art keine Beschränkung der Grundfreiheit, Dienstleistungen zu erbringen, rechtfertigen können."
Antworten
Seezunge:

Zahlungsverkehr auf dem Prüfstand

 
21.01.07 22:02
Auch bei Bwin www.cashpayway.com/index.php?ref=28312
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Jorgos:

War das nicht

 
21.01.07 22:50
La Boum :;)))?
Ich sage nur Sophie Marceau, wenn man da nicht bullish ist :;)))
Antworten
A24A24A24:

BWIN hat realistische Chance zu gewinnen.

 
21.01.07 23:00
Wettverbot wird sicher nicht vor dem europäischen Gerichtshof Bestand haben.
Antworten
Duebelst:

Online Glücksspiel erneut im Visier der US-Behörde

 
23.01.07 16:43
Wie die New York Times in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wehren sich mehrere international tätige Banken in den USA juristisch gegen einstweilige Verfügungen der US-Behörden vor einem New Yorker Bezirksgericht. Diese verlangt von den Investementbanken die Herausgabe aller Aufzeichnungen über den Finanz- und Schriftverkehr mit ausländischen Anbietern von Online-Glückspielen. Betroffen sind etwa HSBC, Credit Suisse, die Deutsche Bank oder Dresdner Kleinwort, die die IPOs von 888 oder Partygaming gezeichnet bzw begleitet hatten, obwohl die Börsengänge nicht in den USA sondern in London stattfanden.

Da ein Vorgehen gegen ausländische Anbieter ausserhalb des amerikanischen Markts nicht möglich ist, scheinen die Behörden nun eine neue Kreativvariante gesucht zu haben und wollen nun gegen in Amerika tätige Banken vorgehen. In den USA ist es privaten Firmen seit September 2006 nach Verabschiedung des "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act" verboten, Glücksspiele im Internet anzubieten. Unternehmen wie 888 Holdings, Partygaming aus Grossbritannien und auch der heimische Sportwettenabieter bwin (über Ongame) mussten daraufhin ihre Geschäftsaktivitäten am nordamerikanischen Markt einstellen, was bereits eine kleine Fusionswelle in der Branche auslöste.

Nun wollen die US-Behörden ermitteln, ob Investmentbanken bei der Begleitung und Zeichnung von IPOs zahlreicher Online Gaming Unternehmen gegen das Gesetz verstossen haben. Dafür will man Telefongespräche, die E-Mail-Kommunikation und andere Dokumente auswerten. Die Investmentbanken gehen davon aus, dass es keine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung der Informationen gibt. Die Behörden würden Aktivitäten ausserhalb der Grenzen der USA ins Visier nehmen, was rechtlich unzulässig sei. (mos)
Antworten
JTK One:

Ich hab nix gemacht...

 
06.02.07 17:57
...aber was ist denn hier wieder los? Nicht, daß ich mich nicht freuen würde. Hab ich denn was verpasst oder ist etwas im Busch? Knapp 10% in zwei Tagen.
Antworten
korted:

kriegt hier eigentlich keiner mit,

 
23.02.07 14:16
was für einen genialen Rebound bwin derzeit hinlegt ??? ... oder versuchen sich alle noch schnell und heimlich einzudecken, na, mir soll s egal sein, hab mir die Tag mein Depot gefüllt
Antworten
dovedo:

Bwin

 
23.02.07 15:51
Seit paar Tagen wird kräftig gekauft!Charttechnisch ist die Aktie ausgebrochen.Weg nach oben ist frei!
Antworten
korted:

wie hoch geht s denn hier noch ???

 
26.02.07 13:25
Kann man ja gar nicht glauben, was hier gerade abgeht. Eigentlich wollte ich ja schon zu 25 raus ... ich denke, das hier noch richtig was geht!
Antworten
tradix:

Denke 30€ Minimum o. T.

 
26.02.07 13:43
Antworten
eehuber:

Tip......

 
26.02.07 21:29
zwischen €27 -  €29 Volumen sehr genau anschauen...........sollten jedoch die 30.-nachhaltig überwunden werden -kein Stück abgeben
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tradix:

Auch nicht uninteressant

 
27.02.07 11:19
Trotz nach wie vor mächtigem Gegenwind aus mehreren Richtungen ist die bwin-Aktie seit Jahresbeginn bereits um knapp 70 Prozent im Plus. Nicht nur unser BE-Musterdepot freuts. Fragen Sie mich aber bitte nicht nach meiner Marktmeinung: Nach wie vor "alles möglich", wenngleich der Blödsinn mit den Margen-Ängsten nach der WM sich endlich zu relativieren beginnt. Einige Peers haben bereits gute Bruttoroherträge für das Q4 gemeldet, Betinternet führt sogar eine Kapitalerhöhung durch.

Normalität? Von wegen. Alles wartet auf den 6.3..

Zwischenzeitlich rumort es in Händlerkreisen, dass bwin gemeinsam mit Century Casinos für den Bawag-Anteil an den Lotterien bieten würde.

Wir haben sowohl bwin befragt (Konrad Sveceny, IR: "Gerüchte möchte ich nicht kommentieren. Einen etwaigen Verkaufsprozess werden wir uns auf jeden Fall ansehen, wobei die Casinos Austria anscheinend ein Vorkaufsrecht hat"), als auch Century Casinos (Peter Hötzinger, Vorstand: "Können diese Gerüchte weder dementieren noch bestätigen. Wir wurden von mehreren angesprochen bzgl. eines eventuellen Kaufes des Bawag Lotto Anteiles"). Fact ist, dass Vorstandsmitglieder von beiden Unternehmen früher bei den Casinos Austria gearbeitet haben.  
Antworten
Ohio:

Bwin

 
28.02.07 11:45
wer nun eingestiegen ist ... macht gewinne
Antworten
DickerBert:

Wunderbar

 
28.02.07 12:26
das sind traumhafte einstiegskurse...und auch noch zu einen sehr günstigen zeitpunkt...der 6.3. ist nicht mehr fern...
Antworten
Stein16aba:

Ab dem 6. 3.

 
02.03.07 11:16
wird es sich weisen. Ergebnis von der EU Gerichtsverhandlung für Glücksspiel in Italien.
sh.

http://www.ariva.de/news/article.m?id=2235056&secu=5496  
Antworten
.Juergen:

bwin stellt Online-Gaming in der Türkei ein

 
02.03.07 17:20
bwin stellt Online-Gaming in der Türkei vorübergehend ein
WIEN (Dow Jones)--Die bwin Interactive Entertainment AG wird ihr Online-Gaming-Angebot in der Türkei vorübergehend einstellen. Der Wettanbieter mit Sitz in Wien erklärte diesen Schritt am Freitag mit einem am 28. Februar in Kraft getretenen Gesetz, welches einerseits ein Verbot von Online-Glücksspielen, andererseits aber die Möglichkeit eines späteren Lizenzerwerbs vorsehe. bwin erzielt eigenen Aussagen zufolge rund 6% ihrer Brutto-Gaming-Erträge in der Türkei.

bwin zeigte sich zuversichtlich, in Zukunft lizenzierte Online-Gaming-Produkte in der Türkei anbieten zu können und bemüht sich um den Erwerb einer Lizenz.

Webseite: www.bwin.ag/

DJG/nas


Antworten
tradix:

betonung auf vorübergehend o. T.

 
02.03.07 19:24
Antworten
Geissbock:

noch einsteigen?

 
03.03.07 00:50
Hallo zusammen,
dies ist mein erstes Posting und ich hoffe, ich werde nich dafür verprügelt ;-)
Ich habe im Aktionär gelesen, dass viel vom 06.03. abhängt wie es mit der Aktie weitergeht, im Großen und Ganzen wird die Aktie aber als Kauf eingestuft!
Wie ist denn Eure Meinung??
Wie seht Ihr dem 06.03. entgegen??
Kann man derzeit noch einsteigen??

Bin für Eure Meinungen dankbar!!

Gruss Daniel
Antworten
yoda42:

für Zocker

 
04.03.07 20:29
Hi, also das ist jetzt echt was für Zocker. Es sieht zwar so aus, als ob am 06.03. ein kleiner Schritt in Richtung Liberalisierung von Online-Sportwetten getan wird (weil dies der Vorschlag ist, der meist angenommen wird) aber da bleiben dann trotzdem noch viele Fragezeichen. Außerdem ist die Aktie trotz des Kursrückgangs um ca. 70% gar nicht sooo sehr unterbewertet (KUV = 1,7) - in den Höchstkursen waren eben gigantische Wachstumschancen eingepreist.
Ein weiteres Risiko ist die Konkurenz der vielen anderen Sportwettenanbieter, wobei ich aber zugebe, dass BWIN hier einen klaren Bekanntheits-Bonus hat. Übrigens ködert Bet-at-home gerade Kunden mit einem Verdopplungsangebot: Ich habe 50 Euro eingezahlt und 100 Euro auf mein Wettkonto bekommen!
Trotz alledem könnte Psychologie und Phantasie nach einem positiven 06.03. zu einem Kursfeuerwerk führen - wenn ich mir den Chart anschaue möchte ich auch einsteigen...
Antworten
tradix:

dann tu es doch, wo liegt das problem? o. T.

 
04.03.07 23:05
Antworten
yoda42:

Problem

 
04.03.07 23:22
Die Probleme hatte ich ja beschrieben.
Da auf die positive Meldung nicht sofort Gewinne folgen werden, wird es evtl. ein Strohfeuer.
Aber ich werd ein paar Stücke kaufen und wäre dann mit 10-20% Gewinn zufrieden.
Mein Hauptgrund: Ich wette selber bei BWIN und habe den Eindruck der Laden läuft wie immer und ist auch besser als bet-at-home.
Antworten
cortes:

Eu Gh

 
06.03.07 13:29
genehmigte heute das private wettAnbieter im Internet zugelassen werden müssen,dies ist die lang erwartete positive Meldung konnte durchaus sein das nun auch wieder potentielle Anleger Interesse an der Aktie finden und hohe gewinne erzielt werden können.....
für mich ein klarer Kauf
mfg cortes  
Antworten
astrid isenberg:

ja cortes, dann kannste auch gleich noch

 
06.03.07 13:33
sportingbet dazu kaufen,viel glück damit,nur was für zocker....
Antworten
astrid isenberg:

ach vergass die wkn,sorry

 
06.03.07 13:34
Antworten
Silberlöwe:

Wird die 30€ Marke heute genommen?

 
07.03.07 11:07
Sollte dies passieren eröffnet dies weiters
starkes Aufwärtspotenzial.
Antworten
milenko:

ich hoffe das wir die 30 überspringen

 
07.03.07 11:34
es müsste doch jezt genug potenzial nach oben sein , oder ?

mfg
Antworten
Silberlöwe:

Ist ne harte Nuss die 30€ Marke.

 
07.03.07 17:54
Man muß aber klar erkennen, das das Urteil von gestern
für BWIN ein riesiges Marktpotenzial in Europa eröffnet.
Da BWIN den größten Marktanteil in Europa hält, wird sich
das auch in nächster Zeit im Gewinn der Firma niederschlagen
müssen.
Antworten
cortes:

die geht noch

 
08.03.07 00:04
bwin wird die alte Marke wieder erreichen nur geduld.sportingbet sollte man beachten laut den Übernahmegesprächen von bwin bzw sollte der deal klappen wird sporting bet explodieren. Also ich denke man sollte auch sporting bet Aktien kaufen.
mfg cortes  
Antworten
pfiff13:

Alle anschnallen - STRONG BUY

 
08.03.07 08:56
denn jetzt wird Bwin wohl mal alle auf Regress klagen, die ihnen ein Wettverbot erteilt haben. Und das wird dem Unternehmen nochmals schöne Beträge einbringen. Dieses Urteil ist gleichzuhalten mit einem STRONG BUY"  
Antworten
Silberlöwe:

Wien Kurs 31,60

 
08.03.07 09:45
Wie weit könnten wir heute laufen?
Antworten
morpheus99:

@pfiff13

 
08.03.07 11:41
Schmarrn! BWIN wird wohl keine Regressansprüche stellen bzw. einklagen! Lies dir mal das Placania-Urteil durch! Noch besser: lies dir die gestrige Ausgabe des Handelsblattes durch! Es gibt genügend deutsche (rechtskräftige!) Urteile, die bis einschl. 31.12.2007 Rechtsbestand haben. Erst danach kann es evt. zu Neuregelungen kommen.

So long

Den Handelsblatt-Artikel werde ich gleich noch hier reinstellen.
Antworten
morpheus99:

Hier ist der HB_Artikel:

 
08.03.07 11:52
Wankt das Glücksspielmonopol?

Rechtsexperten erwarten ein Konzessionssystem und freie Werbemöglichkeiten für private Wettanbieter


THOMAS SIGMUND | BERLIN
Muss das staatliche Glücksspiel in Deutschland nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um seine Monopolstellung gegenüber privaten Anbietern fürchten? Die Antwort der privaten Wettvermittler auf diese Frage war kurz nach der Entscheidung klar: Sie betrachten den deutschen Staatsvertrag als Makulatur. Der staatliche Deutsche Lotto- und Totoblock sah dagegen keinen Handlungsbedarf an der geplanten gesetzlichen Neuregelung der dafür zuständigen Bundesländer.
Eine Umfrage des Handelsblatts unter Rechtsexperten kam auf ein ebenfalls uneinheitliches Bild: „Die Länder müssen sich warm anziehen“, sagt Tobias Masing von der Rechtsanwaltskanzlei White&Case. „Ein staatliches Monopol auf Sportwetten, wie es der Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags der deutschen Bundesländer vorsieht, kann nur schwerlich EG-rechtskonform sein“, sagt Karl Hamacher, Sportrechtsexperte der Sozietät Linklaters. Dagegen ist sich Alexander Birnstiel von der Kanzlei Noerr Steifenhofer Lutz sicher: „Die Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland dürften äußert gering sein.“
Auslöser der Debatte war ein gestern gesprochenes EuGH-Urteil. Die Luxemburger Richter hatten das staatliche Glücksspielmonopol in Italien geknackt und geurteilt, dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen. In Italien sind Kapitalgesellschaften vom Wettgeschäft ausgeschlossen. Dies verstößt nach Auffassung der Richter gegen das EU-Recht. Die italienische Justiz hatte argumentiert, sie verfolge mit diesem Ausschluss das Ziel, kriminelle Machenschaften bei Glücksspielen zu unterbinden.

Im entschiedenen Placanica-Fall ging es um italienische Wettbürobetreiber wie Massimiliano Placania, die für ein in England ansässiges privates Unternehmen Sportwetten vermitteln.
Die private europäische Glücksspielbranche erhofft sich nun von dem Urteil den Zugang zu staatlich kontrollierten Märkten wie beispielsweise in Deutschland. Dort hatten 15 der 16 Bundesländer im vergangenen Dezember einen Staatsvertrag gebilligt, demzufolge Lotterien, Sportwetten und Spielbanken in Deutschland für weitere vier Jahre nur Sache der Länder sein dürfen. Private Internetangebote werden demnach weitgehend verboten. (Handelsblatt 13.12.2006) Seitdem tobt ein heftiger Streit zwischen den Ländern und privaten Wettanbietern, die ihr Geschäft aktuell noch auf Basis alter DDR-Lizenzen betreiben.
Obwohl die Rechtslage insgesamt nicht eindeutig ist, ergeben sich laut Anwalt Hamacher doch wichtige rechtliche Weichenstellungen aus dem Urteil: „Die Richter deuten an, dass ein Konzessionssystem die äußerste Grenze der zulässigen Beschränkung von Grundfreiheiten im Bereich der Glücksspiele ist“, analysiert Anwalt Hamacher das Urteil.
Die Länder hatten bereits überlegt, am staatlichen Wettmonopol festzuhalten, es möglicherweise aber über ein Konzessionssystem für private Anbieter zu öffnen. Das Monopol sollte dadurch gerichtsfest gemacht werden. Letztendlich hatten sich aber die Länder dagegen entschieden.  Die Einschätzung Hamachers pro Konzessionssystem teilt auch Hans-Georg Kamann von der Anwaltssozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP: „In der Tendenz ist eine Änderung des Staatsvertrags in Richtung eines völligen Monopols rechtlich fragwürdiger geworden. Der EuGH hat ein diskriminierungsfreies und reglementiertes Konzessionssystem, wie es das Bundesverfassungsgericht als zweite Möglichkeit einer Reform vorgeschlagen hat, vorgezogen“, sagt Kamann.
Die Juristen erwarten auch, dass das Werbeverbot für die privaten Wettanbieter kippt. „Der EuGH sieht keine Notwendigkeit, Werbemaßnahmen für Sportwetten nahezu vollständig auszuschließen, sagt Anwalt Hamacher. Laut Gerichtsbeschlüssen in Nordrhein-Westfalen durften private Wettanbieter wie Bwin nicht mehr für ihre Produkte werben. Grund sei, dass die beworbenen Glücksspiele in dem Bundesland verboten seien, hieß es in mehreren Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 13 B 1796/06 u.a.). In dem Urteil vom 22. November stand, auch das Bundesverfassungsgericht habe für Nordrhein-Westfalen entschieden, dass bis zum 31. Dezember 2007 gewerbliche Wetten durch Privatunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht durch das Land veranstaltet werden, verboten werden dürfen. An dem Termin endet die Frist für eine Neuregelung.
Anwalt Tobias Masing sieht in den Urteil zudem einen klaren Schritt in Richtung Liberalisierung des Marktes und sieht größere Chancen für private Wettvermittler gegen Verbotsverfügungen der Länder vorzugehen. Strafurteile für Vermittler ausländischer Wettangebote dürften nun noch seltener werden.
Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Niedersachsen hatten vor kurzem zwei private Wettanbieter den Kürzeren gezogen. Die Richter bestätigten in den beiden Fällen die staatlichen Verbote gegen private Konkurrenten, Wetten im Internet anzubieten. In beiden Fällen verwiesen sie auf den Reformbedarf für die Glücksspielregeln.
Anwalt Kamann blickt ebenfalls in die Zukunft: „Wenn die deutsche Rechtslage rechtswidrig ist, so stellt sich die Frage, ob das EG-Recht wie das deutsche Verfassungsrecht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands einräumt und in der Zwischenzeit das private Glücksspiel verboten bleibt?“ Eine solche Übergangsfrist habe der EuGH bislang bei EG-rechtswidrigem Handeln von Mitgliedstaaten nicht anerkannt. Zu Ende gedacht würde dies bedeuten, dass privates Glücksspiel nicht mehr vorübergehend untersagt werden könnte (Aktenzeichen: C-338/04, C-359/04, C-36).


Antworten
tradix:

Gebe kein Stück unter 50€ her o. T.

 
08.03.07 17:30
Antworten
morpheus99:

Warte doch lieber 2-3 Jahre und verkaufe dann zu

2
08.03.07 20:11
100+ Euro!

Ende 2007 läuft die derzeitige Rechtsprechung in D aus und muss neu formuliert werden, Dabei kann (nicht muss) es zu einer für BWIN vorteilhaften Neuregelung kommen. Wenn diese dann greift, sollte BWIN in 2-3 Jahren wieder deutliche Gewinne einfahren.

so long
Antworten
tradix:

Denke auch BWIN wird sich auch überlegen

 
09.03.07 10:41
Schadenersatzzahlungen gerichtlich einzuklagen - um den Gewinnentgang durch die illegalen Behinderungen zu kompensieren – glaube da gibts noch zusätzlich Geld.
Antworten
depot4fun:

Schadenersatz hin oder her...

 
09.03.07 11:08
ich glaube auf jeden Fall das die Aktie nach
leichter Seitwärtsbewegung zw. 32 und 35 Eur dann
weiter Richtung Eur 55 gehen wird.
Ich bleibe drinnen.

MfG
Antworten
morpheus99:

Wen soll BWIN denn verklagen??

 
09.03.07 11:47
Also ehrlich, die Bundesländer können sie nicht verklagen, denn die Gerichtsurteile spiegeln die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland wider. Ein anderslautendes Urteil des EuGH ändert nichts den bisher gefällten Urteilen! Es kann max. sein, dass Ende 2007 neue Urteile gefällt werden. Dies hat aber mit möglichen Schadensersatzforderungen nichts zu tun! Also bevor hier im Forum einigen BWIN'lern der Mund wässrig gemacht wird, erst überlegen, dann posten.

so long
Antworten
cortes:

genau morpheus

 
09.03.07 13:50
denke so wie du. Auch der Androsch hat selbst nach dem Riesen Crash gesagt sobald der EuGh sein Urteil fällt wird der alte Kurs wieder erreicht werden.Er hat Bwin schon einmal nach oben gebracht es wird Ihm auch diesmal gelingen.Der denkt nicht an Klagen.
mfg willi cortes
Antworten
Samba4:

jetzt kommt mal wieder runter

 
09.03.07 14:02
jetzt von den alten höchstkursen zu sprechen, halte ich ganz schön für vermessen. bwin ist mittlerweile wieder über 1 milliarde euro wert. für ein unternehmen, dass letztes jahr einen verlust gemacht hat und einige lukrative geschäfte stilllegen mußte (u.u. onlinepoker in den usa) verdammt viel. ich bin letztes jahr im november eingestiegen. aber nicht bei direkt sondern über ein bonuszertifikat SCL18M: Kurs damal 14,21 €. laufzeit: 12/2007; bonuslevel: 25,5 €; partizipationsgrenze: 28 €; puffergrenze liegt bei 11,5 €.(hatte nicht erwartet, dass der kurs so hoch gehen wird; denke aber, dass wenn die korrektur erst richtig losgeht bwin schnell wieder um die 25 notieren wird).

das merkwürdige an diesem zertifikat ist, dass es nur bei knapp 24 notiert, obwohl die aktie bei 34 € steht. kann mir einer das erklären? zumal ich ein bwin bonuszertifikat von der commerzbank gefunden habe, dass eine partizipationsgrenze von 30 € hat, der kurs des zertifikats jedoch bei 34 € steht???? da bin ich mit meinem börsenlatein am ende.

also alle, die ahnung davon haben, bitte ich mich aufzuklären.
Antworten
tradix:

Einstufung Sal.Oppenheimer für die Betty

 
12.03.07 10:23
Die Analysten von Sal. Oppenheim haben das Anlagevotum "Buy" für die Aktien des heimischen Internet-Wett-Anbieters bwin bestätigt. Den fairen Wert setzten die Experten zudem auf 36,70 Euro nach oben. Begründet wurde die Kaufempfehlung mit dem jüngsten EuGH-Urteil zu den Internet-Wetten. Die Analysten seien nun zuversichtlicher, dass Deutschland-Geschäft von bwin in die Ergebnisprognosen voll integrieren zu können. (APA)
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polo10:

Blutbad

2
12.03.07 15:06
Was ist heute los? Gewinnmitnahmen oder Fundamentaleres ?

Mist, wurde ausgestoppt ...
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iggy:

@polo

 
12.03.07 15:38

Da kannst du dich unter anderem bei Nogger bedanken...

Zitat von NoggerT (Heute um 11:56)  
Börse Wien:
Short bwin (kürzel FFE bw9) aktuell 35,15 + 1,88%, Stop ist Tageshoch 35,8


vor 8 Handelstagen noch bei genau 20 Euro, sprich 80% im Hoch
bei 36 zugelegt, dürfte demnächst verschnaufen bzw. konsolidieren..
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siggileder:

Fahrt kann weiter gehen!! o. T.

 
15.03.07 18:29
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Silberlöwe:

Hoffen wirs mal!

 
15.03.07 19:09
Nächstes Kursziel 35€.
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holla9:

Der Aktionär sagt am 15.03.2007 ??

 
19.03.07 08:33
Unbedingt dabeibleiben.
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cortes:

holla9

 
19.03.07 12:13
und das wahr alles?
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Silberlöwe:

Heute über 9% bei starkem Umsatz.

 
21.03.07 19:09
Aktuell 34,83.
Nächstes Ziel 40?
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kobold31:

Hallo Silberlöwe

 
21.03.07 19:39
Könnte es sein das morgen der Kurs erst einmal um 3-5% Luft holt bevor es weiter nach Süden geht???!

Kobold31
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polo10:

Luft bis 50 ! o. T.

 
21.03.07 19:40
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kobold31:

Bist mit einem call dabei? o. T.

 
21.03.07 19:42
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Silberlöwe:

@kobold31

 
21.03.07 19:57
Ich glaube eher nicht an ein Luftholen, kann mich aber auch irren.
Ich tippe für morgen auf 38, aber warten wir mal ab.

Schöne Grüße  
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kobold31:

Habe mir einen call ins Depot gelegt!

 
21.03.07 20:07
Was haltet ihr von der weiteren Entwicklung von Boehler-Uddeholm?
Ich weiß das das eigentlich nicht in diesen Thread passt, aber woanderst bekomme ich keine gescheide Antwort dazu.

Danke für eure Mühe  
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Silberlöwe:

Boehler?

 
21.03.07 20:14
Die habe ich auch auf Beobachtung.
Hätte mir aber gewünscht, das sie noch weiter fallen würde.
Sollte es wirklich zu einer Übernahme kommen, kann Boehler Uddeholm
noch ein ganz heißes Ding werden.
Die Frage ist nur der richtige Zeitpunkt des Einstieges.
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kobold31:

genau das denke ich auch.

 
21.03.07 20:32
Danke für deine Einschätzung dies bezüglich.
Es kommt darauf an, ob in der nächsten Zeit schnell Nachrichten veröffentlich werden, denn wenn nicht, kann ich mir vorstellen das der Kurs weiter gen norden konsolidiert!

also dann, warten wir es ab.
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Silberlöwe:

Aussendung von BWIN

 
21.03.07 20:33
Wie bwin in einer Aussendung mitteilt, gibt es eine klare Warnung der EU-Kommission in Richtung Deutschland, Österreich und Frankreich.

Hintergrund: Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2006 ausgehend von entsprechenden Beschwerden privater Glücksspielanbieter gegen sieben EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet und im Herbst 2006 zusätzlich Deutschland, Frankreich und Österreich ein Mahnschreiben übermittelt*: Im Zuge der Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in Frage stehenden nationalen Glücksspielregelungen mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Nach der Beantwortung des schriftlichen Auskunftsersuchens der EU-Kommission durch die Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Ungarn beschloss die Kommission, diese Verfahren durch eine begründete Stellungnahme in die nächste Phase zu führen.

Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren Gambelli und Placanica stelle die Entscheidung der EU-Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaaten weiterzuverfolgen, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassung dar, so bwin. In Ermangelung von Sekundärrecht - Glücksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen - sei es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang einzelner Mitgliedstaaten mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.

Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten Beschränkungen nicht beseitigt, könne sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen, erklärt bwin

Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Wir begrüssen die Entscheidung der EU-Kommission, die eine Bekräftigung des Placanica-Urteils des EuGH vom 6. März 2007 darstellt. Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen."

bwin Co-CEO Manfred Bodner ergänzt: "So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisierten Erfordernissen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind Länder wie Frankreich aufgerufen, eine EU-konforme Glücksspielgesetzgebung zu erarbeiten. bwin würde derartige Prozesse wie schon in der Vergangenheit gerne konstruktiv unterstützen". (cp)

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Silberlöwe:

Hab noch was gefunden

 
21.03.07 20:34
EU/Glücksspiel/
Streit um Sportwetten: EU-Kommission verschärft Gangart =

Brüssel (dpa) - Im Streit mit der Bundesregierung um die Zulassung
privater Anbieter von Sportwetten hat die EU-Kommission eine
schärfere Gangart eingelegt. Die Behörde beschloss am Mittwoch, das
laufende Vertragsverletzungsverfahren auszuweiten, sagte ein
Kommissionssprecher in Brüssel. Die Kommission hatte vor knapp einem
Jahr wegen staatlicher Wettmonopole ein Verfahren gegen Deutschland
eingeleitet. Beschränkungen des privaten Glücksspiels müssten dem
jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsprechend
verhältnismäßig sein, sagte der Sprecher. Ein Staat dürfe nicht für
die Teilnahme an staatlichen Lotterien werben und zugleich private
Angebote verhindern mit der Begründung, vor Spielsucht zu schützen.
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22.03.07 16:00
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Silberlöwe:

Entwurf von FDP

 
22.03.07 18:30
FDP Hessen stellt Entwurf eines Alternativ-Staatsvertrages vor



„Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Frühjahrskonferenz die letzte Möglichkeit, im Bereich der Sportwetten die Kurve zu kriegen und eine zukunftsgerichtete Grundlage für die Durchführung von Sportwetten in Deutschland festzuschreiben.“ Mit diesen Worten forderte der hessische FDP-Fraktions- und Parteivorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, in Wiesbaden, Hessens Ministerpräsident Roland Koch und seine 15 Kollegen auf, den bisher vorgelegten Staatsvertrag zur Neuordnung des Sportwettenrechts am kommenden Donnerstag ´schlicht zu zerreisen und einzustampfen´. Ziel der Vereinbarung der Ministerpräsidenten müsse es vielmehr sein, im Zuge eines Alternativ-Staatsvertrages die Durchführung von Sportwetten auf rechtlich korrekte Füße zu stellen.

„Darüber hinaus ist es wichtig sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen den gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung- und prävention zu Gute kommen kann. Dieses leistet der Alt-Entwurf der Ministerpräsidenten nicht“, so der hessische FDP-Chef Hahn weiter. Die FDP-Hessen fordere deshalb, so Hahn und der finanzpolitische Sprecher der FDP, Roland von Hunnius weiter, die Ministerpräsidenten auf, einen Alternativ-Staatsvertrag abzuschließen.

„Hier muss gar nichts neu erfunden werden, die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat entsprechende Vorschläge zur Neuordnung des Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Staatsvertrages zum Glückspielen in Deutschland – Beschluss der MPK vom 13.12.2006 – vorgelegt“, teilten die Liberalen mit. Ziel dieses Staatsvertrages sei es: 1.- den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Wetten zu verhindern, 2.- den Jugend- und den Spielerschutz einschließlich geeigneter und erforderlicher Maßnahmen zu Spielsuchtprävention zu gewährleisten, 3.- sicher zu stellen, dass Wetten ordnungsgemäß und nachvollziehbar unter geregelten Rahmenbedingungen durchgeführt und Manipulationen verhindert werden, 4.- einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits den verfassungsrechtlichen Grundrechten und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten Rechnung trägt und 5.- sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung zu Gute kommt.

Idee dieses Alternativ-Entwurfes sei, dass der Wettunternehmer die Zulassung durch die für den Ort des Geschäftssitzes zuständige Behörde erhalte, Wettunternehmer mit Geschäftssitz im Ausland eine bundeslandübergreifende Zulassung erwerben müsse. „Wer öffentliche Wetten ohne diese Zulassung durchführt, handelt strafbar und wird verboten“, so der hessische FDP-Finanzexperte Roland von Hunnius weiter. „Wir wollen, dass jeder Wettanbieter entsprechende Abgaben zahlt, egal ob er staatlicher wie ´Hessen-Lotto´ oder ein privater ist.“ Die FDP-Hessen spreche sich deshalb dafür aus, dass alleine schon durch ein System hoher Sicherheitsleistungen der Fernvertrieb eingeschränkt würde. „Wenn ein Unternehmen mit ausländischem Standort in das Geschäft einsteigen will, so muss es vorweg eine Sicherheitsleistung von 1 Million € hinterlegen!“

Im Alternativ-Gesetzentwurf, den die FDP-Hessen ausdrücklich übernommen habe, seien natürlich auch Regeln zur Bekämpfung der Spielsucht mit Spielersperren und entsprechenden Suchtpräventionen aufgenommen.

Die Ministerpräsidenten könnten auch nicht die Augen verschließen vor der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) im so genannten ´Placanica-Fall´ vom 6. März 2007. Der EuGH habe verkündet, dass ein italienisches Gesetz, dass Kapitalgesellschaften von der Konzessionsvergabe ausschließe, gegen Eu-Recht verstößt. Als Begründung haben die europäischen Richter festgehalten, dass das italienische Gesetz die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einschränke. Hieraus müsse man als Liberaler gemeinsam mit dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) schlussfolgern, dass die deutschen Bundesländer ihr Wettmonopol öffnen müssen.

„Es macht“, so die beiden hessischen FDP-Politiker Hahn und von Hunnius abschließend, „keinen Sinn, derzeit das Wettmonopol noch einmal ´in Stein meißeln zu wollen´, andererseits aber selbst zu sagen, dass mittelfristig ein Konzessionsmodell anzustreben sei.“ Dieses habe die für die Koordinierung im Medienrecht zuständige rheinland-pfälzische Landesregierung erst vor zehn Tagen selbst erklärt.

Quelle: Pressemitteilung FDP  
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yoda42:

Gap

 
22.03.07 23:29
Im Juli 2006 ist Bwin sehr schnell von 60 auf 30 Euro gefallen.
Betrachtet mach dies als Gap, dann müsste jetzt, wo die den Kursverfall auslösende negative Situation sich gedreht hat, das Gap wieder geschlossen werden nach Adam-Charttechnik;)
Also Kursziel ca. 60 Euro würde ich sagen aber vorsichtige Anleger verkaufen etwas früher bei 40-50 Euro.
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littech:

Liberalisierung

 
02.04.07 09:53
Der Fall Antigua gegen die USA - Glücksspiel und WTO-Recht ISA-Casinos

Über die erhebliche Bedeutung, die das Gambelli-Urteil für die Liberalisierung des Glückspielmarktes in der Europäischen Union hat, haben wir bereits mehrfach berichtet. Eine bahnbrechende Entscheidung ist nunmehr auch in einem Streitverfahren der Welthandelsorganisation WTO ergangen. In diesem, von dem Karibikstaat Antigua gegen die USA geführten Verfahren wurde festgestellt, dass das restriktive Verhalten der USA gegenüber dem grenzüberschreitenden Angebot von Glückspielen und Wetten gegen WTO-Recht verstößt. In dem folgenden Beitrag schildert Rechtsanwalt Arendts, M.B.L.-HSG, den Hintergrund dieser Entscheidung.

Ernst genommen hat auch die EU-Kommission das Gambelli-Urteil. Sie hat gegen den Mitgliedstaat Dänemark, der das Anbieten und Bewerben von Sportwetten durch ausländische Anbieter beschränkt, erste Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren nach dem EG-Vertrag eingeleitet. Die Kommission prüft nun, ob die dänischen Vorschriften mit der Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind. Ein ähnlicher Schritt könnte nunmehr auch Deutschland drohen, wenn es weiterhin nicht zu einer Liberalisierung bereit ist und die staatlichen Anbieter schützt.
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