Verstoß gegen EU-Recht?
Der Freistaat Sachsen verstößt einem Bericht des Wirtschaftsmagazins "Focus-Money" zufolge mit dem Verbot des privaten Wettenanbieters "bwin" gegen die Dienstleistungsfreiheit laut EG-Vertrag.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, habe schon am 16. Mai zu einem ähnlichen italienischen Fall geschrieben: "Die Artikel 43 und 49 sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Annahme und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates verbietet." Der Artikel 43 des EG-Vertrages regelt das Recht auf freie Niederlassung, Artikel 49 den freien Dienstleistungsverkehr.
Besitze ein Unternehmen eine Zulassung im Bereich Wetten in einem Mitgliedstaat, müsse der freie Zugang diese Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat gewährleistet sein - unbeachtet nationaler Gesetzgebung, sagte der Chef des EU-Büros des deutsche Sports, Tilo Friedmann, zu "Focus-Money".
Eine endgültige Position des Europäischen Gerichtshofes ist laut Friedmann in etwa sechs Monaten zu erwarten. "In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts", sagte er.
Der Freistaat Sachsen verstößt einem Bericht des Wirtschaftsmagazins "Focus-Money" zufolge mit dem Verbot des privaten Wettenanbieters "bwin" gegen die Dienstleistungsfreiheit laut EG-Vertrag.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, habe schon am 16. Mai zu einem ähnlichen italienischen Fall geschrieben: "Die Artikel 43 und 49 sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Annahme und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates verbietet." Der Artikel 43 des EG-Vertrages regelt das Recht auf freie Niederlassung, Artikel 49 den freien Dienstleistungsverkehr.
Besitze ein Unternehmen eine Zulassung im Bereich Wetten in einem Mitgliedstaat, müsse der freie Zugang diese Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat gewährleistet sein - unbeachtet nationaler Gesetzgebung, sagte der Chef des EU-Büros des deutsche Sports, Tilo Friedmann, zu "Focus-Money".
Eine endgültige Position des Europäischen Gerichtshofes ist laut Friedmann in etwa sechs Monaten zu erwarten. "In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts", sagte er.