28.08.2002 12:34 Uhr
Bundestagswahl: Wählerstimmen bei eBay angeboten
Mehrere Personen haben nach Informationen von SPIEGEL ONLINE ihre Wählerstimmen im Online-Auktionshaus eBay zum Kauf angeboten.
Aus 'finanziellen Gründen' boten '5 junge Ostdeutsche' zuerst ihre Stimmen bei eBay an. eBay hat den Artikel mittlerweile gelöscht, da der 'Verkauf' von Wählerstimmen nicht zuletzt gegen §108b im Strafgesetzbuch verstößt.
In der Newsgroup de.soc.politik.misc meldete sich kurz darauf einer der Stimmenverkäufer und drohte eBay mit einer Sammelklage in den USA, falls das Auktionshaus die Auktion nicht wieder einstellen würde.
Quelle: www.spiegel.de
Bundestagswahl: Wählerstimmen bei eBay angeboten
Mehrere Personen haben nach Informationen von SPIEGEL ONLINE ihre Wählerstimmen im Online-Auktionshaus eBay zum Kauf angeboten.
Aus 'finanziellen Gründen' boten '5 junge Ostdeutsche' zuerst ihre Stimmen bei eBay an. eBay hat den Artikel mittlerweile gelöscht, da der 'Verkauf' von Wählerstimmen nicht zuletzt gegen §108b im Strafgesetzbuch verstößt.
In der Newsgroup de.soc.politik.misc meldete sich kurz darauf einer der Stimmenverkäufer und drohte eBay mit einer Sammelklage in den USA, falls das Auktionshaus die Auktion nicht wieder einstellen würde.
Quelle: www.spiegel.de