Selbst in Deutschland ist die Abschaffung der Todesstrafe noch nicht lange her. Zwar wurde die letzte Hinrichtung 1949, zwölf Tage vor der Bekanntgabe des Grundgesetzs, durchgeführt; aber in der ehemaligen DDR war sie noch bis 1987 gültig. Vor 1949 waren die Hinrichtungsmethoden in Deutschland das Handbeil und die Guilotine. Auch in England war die Todesstrafe noch bis 1998 für Spionage und Seeräuberei vorgesehen. In der „Verfassung des Landes Hessen“ steht in Artikel 21 nach wie vor, dass ein als schuldig Befundener bei besonders schweren Verbrechen zum Tode verurteilt werden kann. Das Grundgesetz von Deutschland setzt diesen Artikel aber zum Glück außer Kraft.
www.c6-magazin.de/themen/todesstrafe/