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Bitcoins der nächste Monsterhype steht bevor!


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BTC/EUR (Bitcoin. 75.142 +1,36%
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BTC/USD (Bitcoin. 88.272 +1,19%
Perf. seit Threadbeginn:   +536507,90%
 
Sonny Black:

denken ist nicht deine stärke

2
11.01.14 10:13
lass es lieber sein, ganz ehrlich.
Antworten
MikeOS:

Natürlich dürfen amerikanische Behörden wie in

 
11.01.14 11:02
Deutschland auch, beschlagnahmte Waren verkaufen. Ausnahmen sind u.a. Drogen.
Wenn das FBI die Coins auf den Markt wirft möchte ich sehen ob hier nicht einigen die Tränen kommen.
Antworten
misterx777:

@mike

 
11.01.14 11:16
Ja vor freude das ist dann die letzte möglichkeit günstig rein zu kommen also leg dir Geld breit ....  
Antworten
MikeOS:

95 % der Bitcoinhalter halten 0,001 Bitcoins und

 
11.01.14 11:32
weniger. Das zum großen Interesse an Bitcoins. Bin mit 0,01 Bitcoin einer von den 5 % reichsten Bitcoinhalter. Die meisten Halter wie ich dürften allenfalls neugierig gewesen sein, mehr nicht.  
Antworten
Tony Ford:

@mb1981...

2
11.01.14 11:33
Da Bitcoin kein illegales Gut ist, darf das FBI diese verkaufen.

Ich kann mich mal an einen Fall erinnern, da wurde der Ferrari eines Mafiaoberhauptes für 500$ verkauft, weil hinten im Wagen eine Leiche lag. ;-)
Antworten
Tony Ford:

@MikeOS...

 
11.01.14 11:35
#5754

Lass es bleiben, diese Sache übersteigt nunmal deinen Horizont, andernfalls würdest du wissen, weshalb 95% nur 0,001 Bitcoins halten, dies hat nämlich vor allem technisch bedingte Gründe.
Antworten
Nichtschwim.:

Die hätten...

 
11.01.14 11:35
...sie ja vorher rausnehmen können :-D
Antworten
Tony Ford:

Angebot bleibt gering...

 
11.01.14 12:01
Das Angebot an Bitcoins bleibt gering. Dies war im April, Mai anders, hier stieg das Angebot deutlich an und blieb nicht so niedrig. Selbst wenn man mal den gestiegenen Kursverlauf (USD) gegenrechnet, so liegt das Angebot pessimistisch gerechnet auf dem gleichen Niveau, mit dem Unterschied, dass die Nachfrage doppelt so hoch liegt.

http://www.bitcoinx.com/charts1/depth_mtgox.png
Antworten
Tony Ford:

alle Schnapsnasen festhalten...

 
11.01.14 12:06
eine erneute Belehrung läuft gerade ;-)
Antworten
Zakatemus:

@tony .....vielleicht....

 
11.01.14 12:27
hat die Charttechnik (manchmal) wirklich Recht? Der Trix-Indikator besagt ja: JETZT KAUFEN!
Schaun wir mal.
Aber ich hab noch eine Frage: Angenommen, ich kaufe für 1000 Euro Bitcoins. Weiterhin angenommen, nach 10 Tagen sind diese Bitcoins dann 2000 Euronen "wert" (aufgrund Kursverdopplung). Ich verkaufe dann für 1000 Euro Bitcoins und lasse den Rest stehen. Meines Erachtens habe ich damit noch keinen Gewinn REALISIERT und muß somit keine Steuern zahlen. Liege ich mit meiner Denke richtig oder sieht der Fiskus das völlig anders?
Antworten
Canis Aureus:

Immer am Wochenende bei geringem Handelsvolumen

2
11.01.14 12:29
frisieren einige den Kurs, ist doch nichts Neues!
Antworten
Gaius Octavius:

@Zak

 
11.01.14 12:30
definitiv hast Du einen Gewinn realisiert und der muss auch versteuert werden.
Antworten
Zakatemus:

@Gaius Octavi...........Einen Gewinn

 
11.01.14 12:34
hätte ich m.E. nach dann realisiert, falls ich - sagen wir mal - Bitcoins für 1100 Euro nach der Kursverdopplung in dem von mir konstruierten Beispiel verkauft hätte. Dann nämlich hätte ich einen Gewinn von 100 Euro gemacht, der zu versteuern wäre. Ich will mich nicht streiten - möchte es nur verstehen.
Antworten
Nichtschwim.:

Es zählt doch...

 
11.01.14 12:37
...first in -first out. Verrechnet wird also mit Deinem Bestand vor der Aktion. Ansonsten glaub ich schon, daß da manches Sträußchen mit den Finanzgerichten ausgefochten wird, bevor sich da Regeln etablieren.
Antworten
Gaius Octavius:

@zak

 
11.01.14 12:38
angenommen, du verkaufst 0,5 Bitcoin für 600 Euro, hast aber zuvor 1 Bitcoin für 1000 Euro gekauft, dann hatten die 0,5 verkauften Bitcoin zuvor einen Wert von 500 Euro und du damit einen Gewinn von 100 Euro realisiert.
Antworten
Zakatemus:

@Gaius Octavi ... #5765

 
11.01.14 12:58

Danke Dir. Ja - so könnte es hinkommen. Der Bitcoin wird ja vom Fiskus quasi als ein Stück Ware betrachtet. Dieses Stück Ware (also den einzelnen Bitcoin) kauft man zum Preis x ein und verkauft es zum Preis y. Sobald (bezogen auf 1 Stück) der Preis y > als Preis x ist, handelt es sich um einen realisierten Gewinn.

Antworten
Zakatemus:

@Gaius............Nein - doch Zweifel

 
11.01.14 13:12
Gewinn realisiere ich doch unter dem Strich nur dann, wenn meine Einnahmen die Ausgaben übersteigen. So ist das bei jedem Unternehmen. Laut Deinem Beispiel #5765
wurde UNTERM Strich KEIN GEWINN gemacht.
Jetzt kann es aber sein, daß der Fiskus den privaten Spekulant anders behandelt als den gewerbsmäßigen Spekulant. Bei gewerbsmäßiger Spekulation ist es ja zum Beispiel so, daß ich meine Gewinne mit den Verlusten verrechnen kann und als "realisierter Gewinn" dann nur daß versteuert wird, was unterm Strich überbleibt.
Der nicht gewerbsmäßige Spekulant wird möglicherweise so betrachtet, wie Du das beschrieben hast: dessen Verluste oder Ausgaben interessieren den Fiskus nicht - der sieht lediglich den jeweils erzielten Gewinn. Siehe Dein Beispiel #5765
Antworten
Tony Ford:

@Zak...

 
11.01.14 14:02
wenn du 1 Bitcoin zu 600€ kausft, davon 0,5 Bitcoin zu je 1000€ verkaufst, so hast du einen Gewinn von 200€ gemacht, welche du versteuern musst.
Wenn du nun die restlichen Bitcoin zu einem Preis von 200€ verkaufst, so hättest du 200€ Verlust gemacht, welche du gegen die 200€ rechnen kannst.
Antworten
M-Ace:

unternehmerische Gewinnrechnung nicht ganz einfach

 
11.01.14 14:06

also wie das konkret gewerblich bei den Bitcoins (oder generell in der Finanzbranche) aussieht kann ich nicht sagen, aber zur unternehmerischen Gewinnermittlung bitte folgendes beachten:

Anschaffungen über der GWG-Grenze (derzeit ca. 410€ netto) dürfen nicht vollständig in dem Jahr der Beschaffung gewinnmindernd abgezogen werden, sondern müssen über einen bestimmten Zeitraum abgeschieben werden.

Beispiel: ein Unternehmer kauft sich ein Geschäftsfahrzeug für 30000€ im Jahr 2014 und bezahlt dieses auch vollständig im Anschaffungsjahr. Fahrzeuge werden üblicherweise auf 6 Jahre abgeschrieben (siehe AfA-Tabelle). D.h. für das Jahr 2014 dürfen nur 5000€ gewinnmindernd angesetzt werden, obwohl im gleichen Jahr eine Ausgabe von 30000€ da war. Die restlichen 25000€ werden dann zu je 5000€ in den Jahren 2015-2019 abgeschireben (d.h. gewinnmindernd berücksichtigt).

Wie bereits zuvor geschrieben weiß ich aber nicht, wie das beim Bitcoin aussieht. Ich wollte hiermit nur zum Ausdruck bringen, dass eine pauschalisierte Betrachtung "Einnahmen übersteigen Ausgaben" oder umgekehrt im unternehmerischen Bereich evtl. zu einfach ist.

Antworten
M-Ace:

Gewinnrechnung: weiter drüber nachgedacht

 
11.01.14 14:16
durch das FIFO wird es wahrscheinlich so gehandhabt: Wann der Ankauf der Bitcoins stattgefunden hat spielt steuerlich keine Rolle. Zum Zeitpunkt des Verkaufes wird geschaut, zu welchem Kurs der älteste gehaltene Bitcoin angekauft wurde und dann Kasse gemacht. Somit dürften sich über Jahresfrist gehaltene Bitcoins steuerlich NICHT gewinnmindernd auswirken.
Antworten
Zakatemus:

@tony @M-Ace

 
11.01.14 14:23

tony:

"....wenn du 1 Bitcoin zu 600€ kausft, davon 0,5 Bitcoin zu je 1000€ verkaufst, so hast du einen Gewinn von 200€ gemacht,...."

Möglicherweise hast Du Dich unglücklich ausgedrückt. Wie kann ich 0,5 Bitcoin zu je 1000€ verkaufen? Wenn ich das wörtlich nehme, dann verstehe ich das nicht. Somit verstehe ich auch den Rest nicht.

M-Ace:

Firmenwagen kannst Du mit Bitcoin nicht vergleichen. Auch nicht mit irgendeiner anderen "Anschaffung" im Sinne der Finanzbuchhaltung. Damit ist die Diskussion bezüglich GWG gegenstandslos. Bitcoin wird bezüglich eines Unternehmens als Ware betrachtet. Wareneinkauf ist keine "Anschaffung" die steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn Du als Unternehmer eine Ware gekauft hast und diese in Dein Lager legst, dann hast Du noch keinen Gewinn erzielt. Wareneinkauf ist eine Ausgabe und Ausgaben reduzieren den Gewinn. Wenn Du als Unternehmer kurz vorm Jahresende feststellst, daß Du einen sehr hohen Gewinn gemacht hast (der ja zu versteuern ist), dann kannst Du diesen Gewinn (für das katuelle Jahr) noch schnell schmälern, indem Du Dich mit Ware eindeckst.

Antworten
M-Ace:

Gewinnrechnung: und noch ein Beispiel dazu

 
11.01.14 14:24
Annahme: jemand steigt frisch in btc ein und macht folgendes im ersten Jahr:
- 5 Bitcoins zu je 600€ gekauft -> 3000€ Ausgabe
- 1 Bitcoin zu 900€ verkauft -> 900€ Einnahme
-> Gewinn im ersten Jahr: 300€, da die 4 gehaltenen Bitcoins nicht als Ausgabe berücksichtigt werden dürfen (sondern erst in dem Jahr, wo sie verkauft werden und der Gewinn / Verlust festgestellt wurde)
Antworten
M-Ace:

@Zak

 
11.01.14 14:26
Hast vollkommen recht. Hilft dir das Beispiel?
Antworten
Zakatemus:

@M-Ace #5772 so ist es bei Privatleuten

4
11.01.14 14:35
Falls eine Firma, die gewerbsmäßig spekuliert, das Gleiche macht, dann sieht das Ganze so aus:
- 5 Bitcoins zu je 600€ gekauft -> 3000€ Ausgabe für die Ware "Bitcoin"
- 1 Bitcoin zu 900€ verkauft -> 900€ Einnahme
---> Gewinn: - 2100€ (sprich: Verlust von 2100 €). Damit wären am Jahresende dann keine Steuern fällig (falls die Firma keine weiteren Gewinne mit anderen Produkten realisiert hätte).
Antworten
M-Ace:

@Zak

2
11.01.14 14:42
Dann dürften jetzt alle unklarheiten beseitigt sein. Ich denke für eine Privatperson ist es eh dass Beste, ein paar Bitcoins zu kaufen, 1 Jahr Füße still halten und dann stückweise steuerfrei davon zehren...
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