- Baidu Aktie steigt um fast 9 Prozent in Hongkong.
- Samsung erhält Exportgenehmigung für Halbleiterausrüstung.
- Baidu markiert besten Handelstag seit mehreren Wochen.
- KI-Boom schwächelt - 5 defensive Top-Picks für 2026! (hier klicken)
Baidu schießt um fast 9 Prozent nach oben
Der Jahreswechsel ist zum Greifen nahe, doch Anlegerinnen und Anleger an der Börse in Hongkong haben beim in diesem Jahr hoch gehandelten Technologiewert Baidu (+50,4 Prozent) nichts dem Zufall überlassen wollen und sich noch einmal kräftig eingedeckt. Das bescherte der Aktie ein Plus von fast 9 Prozent.
Auf Platz 2 landete im Hang-Seng-Index, der sich in der Nacht auf Dienstag um knapp 0,9 Prozent verteuerte, mit einem Plus von 4,2 Prozent die Aktie des Halbleiterherstellers Semiconductor Manufacturing International (SMCI) – auch das kein Zufall.
Werbung
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
| ||
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
15
|
Chip-Fantasie beflügelt
Ursache für die kräftigen Kursanstiege sind die enormen Hoffnungen, die auf Chinas Halbleiter- und KI-Industrie ruhen. War das Reich der Mitte aufgrund der US-Exportverbote für Halbleiterausrüstung lange von Chip-Importen aus dem Ausland abhängig, ist heimischen Entwicklungen inzwischen der kommerzielle Durchbruch gelungen.
An der Börse ist es außerdem zu einem IPO-Boom gekommen. Nach dem fulminanten Börsenstart von Moore Threads steht mit Shanghai Biren Technology bereits der nächste Player in den Startlöchern. Das sorgt auch für Fantasie bei bereits etablierten Unternehmen. Dazu gehören auch Alibaba, Baidu und Xpeng, welche in diesem Jahr den Markteintritt eigener KI-Beschleuniger angekündigt haben.
Exportgenehmigung für Halbleiterausrüstung erteilt
Für zusätzlichen Rückenwind sorgt außerdem eine Exportgenehmigung der US-Regierung gegenüber dem südkoreanischen Technologiekonzern Samsung. Laut eines Berichts der Nachrichtenagentur Reuters wurde es Samsung erlaubt, für die Halbleiterherstellung benötigte Ausrüstung nach China zu liefern.
Konkret geht es um eine Massenspeicherfabrik in Xi'an, die zwar zu Samsung selbst gehört. Doch das Signal ist klar: Ungeachtet der Rivalität zwischen den USA und China ist die Trump-Regierung zu einem Entgegenkommen in Sachen Technologie-Importe bereit. Das könnte Neueinsteigern wie Baidu in den Halbleitermarkt den Eintritt erleichtern.

Aktie mit neuem Kaufsignal
Nach einer längeren Seitwärtskonsolidierung markiert das Plus von 8,9 Prozent am Handelsplatz in Hongkong den besten Handelstag seit vielen Wochen. Auch in der US-Vorbörse wird das Papier mit einem kräftigen Aufschlag von 5,1 Prozent gehandelt, nachdem Baidu an der NASDAQ am Montag bereits um 1,6 Prozent zulegen konnte.
Mit den aktuellen Kursgewinnen dürfte der Startschuss für einen Ausbruch aus der Dreiecksformation gefallen sein, nachdem zuletzt die 50-Tage-Linie überwunden werden konnte. Da auch die technischen Indikatoren im Aufwind sind und der Trendstärkeindikator MACD einen an Fahrt gewinnenden Aufwärtstrend anzeigt, dürfte weiteren Kursgewinnen nur wenig im Wege stehen.
Fazit: Attraktive Bewertung lässt weiteren Spielraum
Trotz der in diesem Jahr bereits starken Kursgewinne ist auch die Bewertung unverändert attraktiv. Für 2026 ist Baidu mit dem 15,4-Fachen seiner erwarteten Gewinne bewertet. Das ist für ein Unternehmen, das nicht nur der größte Suchmaschinenanbieter Chinas, sondern auch ein Technologieführer im Bereich autonomes Fahren ist, äußerst günstig.
Dazu kommt mit Ernie ein leistungsfähiges KI- und Sprachmodell sowie die Aussicht auf eigene KI-Chips. US-Unternehmen mit einer vergleichbaren technologischen Breite wie Alphabet kommen auf ein doppelt so hohes KGV. Auch bei anderen Bewertungskennziffern ist Baidu unterbewertet. Auch von fundamentaler Seite spricht daher alles für einen weiteren Kursanstieg.
Autor: ARIVA.DE Redaktion/Max Gross
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.