Hallo,
hier betreffende Auszug aus der Tagesordung der HV.
Da alle Stammaktien in Privathand sind, werden Familie Porsche und Piech sich vorher abgesprochen haben, sonst macht solch ein TOP keinen Sinn.
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 45.500.000,– wird aus Gesellschaftsmitteln um
€ 129.500.000,– auf € 175.000.000,– ohne Ausgabe neuer Aktien durch Umwandlung eines Teilbetrages
in Höhe von € 129.500.000,– der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Juli 2007 ausgewiesenen
Gewinnrücklagen in Grundkapital erhöht. Der Kapitalerhöhung wird die vom Vorstand
aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Juli 2007
zugrunde gelegt. Die Bilanz wurde von der Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 175.000.000,– (in Worten: Euro einhundertfünfundsiebzig
Millionen) und ist eingeteilt in Stück 8.750.000 Stammaktien und Stück
8.750.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien.“
§ 4 Abs. 2 der Satzung wird gestrichen, § 4 Abs. 3 wird zu § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 wird zu § 4 Abs. 3.
4.
5.
b) Aktiensplit
Nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 5a) in das
Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von dann € 175.000.000,–,
eingeteilt in Stück 8.750.000 Stammaktien und Stück 8.750.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien,
durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1 : 10 neu eingeteilt. An die Stelle jeweils einer Stückaktie
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von dann € 10,– treten
10 Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des
Grundkapitals von € 1,–. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 175.000.000 Stückaktien,
davon 87.500.000 Stammaktien und 87.500.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien.
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 175.000.000,– (in Worten: Euro einhundertfünfundsiebzig
Millionen) und ist eingeteilt in Stück 87.500.000 Stammaktien und
Stück 87.500.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien.“
Weitere Satzungsänderungen
Neben der Neueinteilung des Grundkapitals sollen weitere Änderungen der Satzung vorgenommen"