sein Auto im Jahre 2015 gekauft und hatte mit seiner Klage Erfolg trotz Software Update .
Hamburger Gericht: VW muss Diesel-Auto zurücknehmen
Der Kläger, ein Mann aus Geesthacht bei Hamburg, habe das Auto im April 2015 gekauft. Der Wagen befand sich noch innerhalb der Verjährungsfrist, um Ansprüche geltend zu machen. Der Mann hatte damals einen Volkswagen vom Typ Tiguan I gekauft, der zur Charge mit manipuliertem Abgassystem gehörte.
Um zu vermeiden, dass sein Auto stillgelegt wird, habe er sich dazu entschlossen, ein Softwareupdate des Volkswagen-Konzerns aufspielen zu lassen. Doch das Hamburger Landgericht entschied schon am 7. März, dass er trotz des Updates Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen habe.
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