Das neue Gesetz, das nach dem Auslaufen der Steueramnestie Zinsbetrügern das Leben schwer machen soll, sieht vor, dass die Finanzermittler über das Bundesamt für Finanzen auf eine so genannte Kontenevidenzzentrale zugreifen dürfen – „wenn dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat“. Auch zahlreiche weitere Behörden sind dann abfragebefugt, etwa Sozialämter, die Bundesagentur für Arbeit sowie BAföG-Stellen.
Das Gesetz erweitert die Befugnisse der Finanzbehörden damit zum 1. April erheblich. Glaubte ein Finanzbeamter den Angaben eines Steuerpflichtigen nicht, konnte er bislang nur erneut nachfragen. Blieb der Steuerzahler bei seinen Angaben, war der Finanzbeamte weitgehend machtlos. Der Grund: „Ermittlungen ins Blaue hinein“, so Steueranwalt Friedhelm Jacob, Partner der Kanzlei Hengeler Mueller in Frankfurt, sind unzulässig.
Durch das neue Gesetz ändert sich das: Künftig kann der Beamte über die Kontenevidenzzentrale die Stammdaten eines Bankkunden ermitteln, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Zahl der Konten und die zuständigen Kreditinstitute. Erhärtet sich dadurch der Verdacht eines Steuerbetrugs – etwa weil der Betroffene eine hohe Zahl von Konten führt, aber keinerlei Zinserträge angegeben hat – können die Finanzbehörden gezielt von den Banken eine Offenlegung der Konten verlangen. „Von einem Bankgeheimnis kann dann nicht mehr die Rede sein“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes.
DStG-Chef Ondracek gibt hingegen Entwarnung. Normale Steuerbürger müssten sich trotzdem keine Sorgen machen, ins Visier der Steuerprüfer zu geraten. Die Kontenabfrage sei eine Zusatzaufgabe – „und die halst sich kein Beamter gerne auf“, sagte Ondracek. Schließlich seien die Finanzämter bereits jetzt personell unterbesetzt.
„Das ist kein Instrument für das normale Veranlagungsgeschäft“, heißt es auch bei einer Oberfinanzdirektion (OFD). Intern sei ein moderater Umgang mit der Kontenabfrage bereits angeordnet worden. „Nur in ausgewählten Einzelfällen, etwa bei der Überprüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften oder zur Vorbereitung von Betriebsprüfungen, wird es zum Einsatz kommen.“
Das Verschweigen von kleineren Kapitaleinkünften in der Steuererklärung dürfte damit auch in naher Zukunft unentdeckt bleiben – auch wegen des schlechten Verhältnisses von Aufwand und Nutzen. „Da kommen ja kaum zählbare Mehrsteuern heraus“, heißt es bei der OFD. Sorgen müssten sich allerdings jene „Zinsertrags-Verschweiger“ machen, die erhebliche Einkünfte haben – oder etwa geheime Betriebskonten unterhalten: „Hier wird künftig nachgehakt.“
Noch ist allerdings ungeklärt, ob die Kontenabfrage überhaupt rechtens ist. Die Volksbank Raesfeld sowie ein Notar haben Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz erhoben. „Wir wollen uns den Weg in den Schnüffelstaat ersparen“, begründet ihr Anwalt Gunter Widmaier von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, den Schritt.
Tatsache ist, dass Bank und der betroffene Kunde nicht über das Abfragen der Kontendaten informiert werden müssen, was sowohl Datenschützer, als auch Kreditinstitute und die Opposition erzürnt. Anwälte und Notare bemängeln zudem, dass mit den Stammdaten auch Informationen über Vollmachten oder Treuhandkonten abgerufen werden, für die eigentlich eine strenge Schweigepflicht gilt.
Im Bundesfinanzministerium hält man die Kritik dagegen für unberechtigt – und an dem Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes fest. Der Zentrale Kreditausschuss hatte wegen technischer Schwierigkeiten bei der Online-Abfrage eine Verschiebung angeregt. „Das sind typische Anlaufschwierigkeiten, die eine Verschiebung nicht rechtfertigen“, sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD).
Quelle: Handelsblatt.com...be invested
Der Einsame Samariter