In der Vorlage heißt es, Kryptowerte würden derzeit im Privatvermögen entweder als sonstige Einkünfte oder als private Veräußerungsgeschäfte besteuert. Verkäufe nach Ablauf der einjährigen Haltefrist des § 23 Einkommensteuergesetz seien deshalb bislang steuerfrei.
Das soll sich ändern. Künftig sollen im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. “Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig”, heißt es in der Kabinettsvorlage. Zur Begründung führt die Bundesregierung an: “Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.” Außerdem sollen “gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregelungen” die Akzeptanz der Reform erhöhen. Nach Einschätzung der Bundesregierung werde die Neuregelung zu höheren Steuereinnahmen führen.
Mit Blockpit bist du auf mögliche Änderungen bei der Krypto-Besteuerung vorbereitet und behältst deine Transaktionen jederzeit im Blick. Jetzt kostenlos registrieren.
Noch handelt es sich allerdings nicht um einen beschlossenen Gesetzentwurf. Das Bundesfinanzministerium hat die Kabinettsvorlage an die Bundesregierung übermittelt und bittet darum, die Beschlussfassung in der Kabinettssitzung am 6. Juli 2026 herbeizuführen. Erst mit einem Kabinettsbeschluss würde daraus der offizielle Regierungsentwurf.
Anschließend folgt das parlamentarische Verfahren. Zunächst befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf, danach beraten die Abgeordneten im Bundestag darüber. Erst nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sowie der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt könnte die Reform in Kraft treten.
Unklar bleibt also weiterhin, ob die einjährige Haltefrist nun wirklich abgeschafft wird oder nicht. Denn: Die beiden Koalitionspartner CDU/CSU und SPD sind sich darüber uneinig. Die Sozialdemokraten wollen die Haltefrist abschaffen, die Union will daran festhalten. Gegenüber BTC-ECHO betont Jens Behrens, SPD-Politiker und Mitglied des Finanzausschusses: “Wir setzen uns für eine steuerliche Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds ein.”
Die CDU/CSU betonte vor einigen Wochen auf unsere Anfrage, es gebe “keinen Anlass”, die bestehende Regelung zu ändern. Die Position der Partei von Bundeskanzler Friedrich Merz zur neuen Kabinettsvorlage ist bislang unklar. BTC-ECHO hat um eine Stellungnahme gebeten, aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine Rückmeldung erhalten.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.