Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 321

Bitcoin fürs Alter: Mit dieser Summe kannst du aufhören zu arbeiten

Wer sich aus dem Arbeitsleben zurückziehen möchte, bevor der gesetzliche Rentenbeginn erreicht ist, braucht klare finanzielle Ziele – wir zeigen, wie viele Bitcoin du dafür realistischerweise brauchst.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wie stark der Zinseszinseffekt dein Bitcoin-Vermögen in Fiat-Währungen steigen lassen kann
  • Weshalb Inflation und Steuern einen erheblichen Teil deiner Ersparnisse für die Rente auffressen
  • Warum der Bitcoin-Kurs steigen dürfte, je mehr Menschen Krypto besitzen
  • Wie sich der Halving-Effekt auf dein Vermögen auswirken kann
  • Was die KI schätzt, wie viel Bitcoin du für eine sorgenfreie Rente benötigst

Bitcoin erzielte zwischen 2010 und heute eine durchschnittliche Jahresrendite von über 140 Prozent – das belegen die Werte der sogenannten Compound Annual Growth Rate (CAGR). Doch mit den exponentiellen Kursgewinnen der Anfangsjahre ist es vorbei. Wer heute plant, mit Bitcoin frühzeitig in Rente zu gehen, sollte sich auf realistischere Wachstumsannahmen stützen. Denn entscheidend ist nicht die Vergangenheit, sondern die Frage: Wie viel Bitcoin brauchst du, um zum geplanten Renteneintritt ausreichend Vermögen für ein finanziell sorgenfreies Leben aufgebaut zu haben? Die folgenden Rechenmodelle liefern eine Orientierung.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BTC/EUR 64.122,560 BTC/EUR (Bitcoin / EURO) Chart -3,60%
Zugehörige Wertpapiere:
BTC/USD 74.962,180 BTC/USD (Bitcoin / US-Dollar) Chart -4,29%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend