Google
Börse-Global  | 
aufrufe Aufrufe: 234

Vossloh Aktie: Finanzielle Highlights!

Die Vossloh-Aktie zeigte sich im XETRA-Handel positiv und verzeichnete einen Anstieg von 0,5 Prozent auf 42,05 EUR. Im Tagesverlauf erreichte der Anteilsschein sein Höchstniveau bei 42,35 EUR, während der Handelseinstieg bei 41,90 EUR erfolgte. Bemerkenswert ist die aktuelle Kursentwicklung vor allem im Kontext des 52-Wochen-Hochs von 51,40 EUR vom Juli 2024. Die Analysten bleiben optimistisch und setzen das mittlere Kursziel bei 58,25 EUR an, was erhebliches Wachstumspotenzial signalisiert.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Vossloh AG 72,10 € Vossloh AG Chart +2,12%
Zugehörige Wertpapiere:

Geschäftsentwicklung im dritten Quartal

Die jüngsten Quartalszahlen des Unternehmens zeigen ein gemischtes Bild: Während der Gewinn je Aktie mit 0,74 EUR deutlich über dem Vorjahreswert von 0,52 EUR lag, verzeichnete der Umsatz einen Rückgang von 8,18 Prozent auf 298,70 Millionen EUR. Für das Gesamtjahr 2024 prognostizieren Experten einen Gewinn je Aktie von 3,14 EUR, während die erwartete Dividende auf 1,21 EUR geschätzt wird - eine Steigerung gegenüber der Vorjahresdividende von 1,05 EUR.

Anzeige
Vossloh-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Vossloh-Analyse vom 17. Januar liefert die Antwort:

Diese neusten Vossloh-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Vossloh-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 17. Januar erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

Vossloh: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...



Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend