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VARTA AG: Restrukturierungsplan rechtskräftig


Die VARTA AG hat einen entscheidenden Meilenstein in ihrer Restrukturierung erreicht. Das Landgericht Stuttgart hat heute sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen. Die Rechtsbeschwerde wurde ebenfalls nicht zugelassen, womit der Restrukturierungsplan der Gesellschaft nun rechtskräftig ist.

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Hintergrund des Restrukturierungsplans

Bereits am 11. Dezember 2024 hatte das Restrukturierungsgericht Stuttgart den Plan bestätigt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen diesem am 25. November 2024 zugestimmt hatte. Der Restrukturierungsplan bildet das Kernstück der finanziellen Sanierung der VARTA AG und sieht umfassende Maßnahmen vor, um die Gesellschaft nachhaltig zu stabilisieren.

Wesentliche Maßnahmen des Plans

  1. Herabsetzung des Grundkapitals auf 0 Euro:
    • Das Grundkapital der Gesellschaft wird auf 0 Euro reduziert, was ein kompensationsloses Ausscheiden der bisherigen Aktionäre bedeutet.
    • Delisting der VARTA-Aktien: Mit der Umsetzung des Plans wird die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft erlöschen.
  2. Kapitalerhöhung in Höhe von 60 Mio. Euro:
    • Dr. Dr. Michael Tojner, der mittelbare Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, und eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG werden gemeinsam neues Eigenkapital in Höhe von 60 Mio. Euro bereitstellen.
    • Die Kapitalerhöhung erfolgt als Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts.
  3. Schuldenschnitt von 485 Mio. Euro auf 230 Mio. Euro:
    • Die bestehende Schuldenlast wird um ca. 255 Mio. Euro reduziert.
    • Zusätzlich wird ein neuer vorrangiger Kredit (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro aufgenommen, um den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft zu decken.
  4. Nachhaltige Finanzierung und Zukunftsfähigkeit:
    • Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Stabilität der VARTA AG sichern und das Unternehmen für zukünftige Herausforderungen positionieren.

Umsetzung des Plans und Delisting

Mit der eingetretenen Rechtskraft wird die Umsetzung des Restrukturierungsplans sowie das Delisting der VARTA-Aktien nun zeitnah erfolgen. Dies markiert das Ende einer turbulenten Phase für die Aktionäre, während die Gesellschaft selbst durch die finanzielle Sanierung wieder auf ein solides Fundament gestellt wird.

Auswirkungen für Aktionäre

Die Herabsetzung des Grundkapitals auf 0 Euro bedeutet, dass die bisherigen Aktionäre vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden und keine Kompensation erhalten. Mit dem Erlöschen der Börsennotierung endet die Ära der VARTA AG als börsennotiertes Unternehmen.

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