KARLSRUHE (dpa-AFX) - Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25)
Für dich zusammengefasst:
Mietwagen müssen nach der Fahrt zum Betriebssitz zurück.
Der BGH bestätigte die Rückkehrpflicht für Mietwagen.
Die Revision der Beklagten hatte beim BGH keinen Erfolg.
Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.
Revision hat keinen Erfolg
Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt. Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.
Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Disput zwischen Fahrdienst-Anbietern und Taxigewerbe
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. "Sie ist aber nicht alleine entscheidend", sagte Geschäftsführer Michael Oppermann. Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen "ökonomischer und ökologischer Irrsinn"./kre/DP/zb
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