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US-Geschworene: Musk schädigte Twitter-Aktionäre bewusst

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Tech-Milliardär Elon Musk hat in einem Prozess um sein Vorgehen bei der Übernahme von Twitter eine Niederlage erlitten. Geschworene eines Bezirksgerichts in San Francisco kamen zu dem Schluss, dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte. Da das den Aktienkurs drückte, könnte er verpflichtet werden, damaligen Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen. Musk äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil - er könnte dagegen in höherer Instanz in Berufung gehen.

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Elon Musk, CEO von SpaceX und Tesla
Quelle: - ©Daniel Oberhaus (2018):
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Der Tech-Milliardär hatte im April 2025 mit Twitter die Übernahme des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44 Milliarden Dollar (Dollarkurs) vereinbart. Doch wenig später behauptete er, dass Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell angegeben - und drohte mit einem Rückzieher. Der Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der Vereinbarung und am Ende schloss Musk den Kauf Ende Oktober 2022 doch zum abgesprochenen Preis ab.

Musk könnte Entschädigung leicht stemmen

Aktionäre von Twitter zogen bereits Anfang Oktober 2022 vor Gericht und warfen Musk vor, mit seinen Äußerungen den Kurs absichtlich manipuliert zu haben. Die Geschworenen berechneten nun auch den jeweiligen Betrag, um den Musks Worte den Twitter-Aktienkurs an einzelnen Tagen zwischen dem 13. Mai und dem 3. Oktober 2022 aus ihrer Sicht künstlich gedrückt hatten.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll festgelegt werden, wie viel Wiedergutmachung Musk damaligen Aktionären zahlen soll. Es könnten hunderte Millionen oder auch einige Milliarden US-Dollar werden. Sein Vermögen, das größtenteils aus Aktien des Elektroauto-Herstellers Tesla und der Weltraumfirma SpaceX besteht, wird vom Finanzdienst Bloomberg aktuell auf gut 640 Milliarden Dollar geschätzt. Eine Zahlung an die Twitter-Aktionäre dürfte für den reichsten Menschen der Welt damit finanziell leicht zu verkraften sein./so/DP/nas

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