Urteil: EU-Einstufung von Metas Messenger rechtens

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 107
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die besondere Einstufung des Messengers von Facebook-Konzern Meta nach EU-Digitalregeln ist dem Gericht der Europäischen Union zufolge rechtens. Das Gericht in Luxemburg bestätigte die Klassifizierung als sogenannten Torwächter nach dem EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Eine frühere Einstufung der Onlinedienstes Marketplace erklärte es dagegen für nichtig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es kann noch Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Die zuständige EU-Kommission hatte in einem Beschluss von September 2023 mehrere Dienste des Internetriesen Meta und anderen Technologiekonzernen als wichtige Zugangstore zu Verbraucherinnen und Verbrauchern nach dem DMA eingestuft. Das mächtige Digitalgesetz legt den als Gatekeeper (Torwächter) benannten Unternehmen besondere Pflichten auf, um den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu sichern.

Mehrere Dienste von Meta als Torwächter eingestuft

Meta hatte gegen die Einstufung des Facebook (Facebook Aktie) Messengers sowie des Marketplace geklagt. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission die Einstufung vom Marketplace zurückgenommen, weil der dafür erforderliche Schwellenwert für gewerbliche Nutzer nach ihren Angaben nicht erreicht wurde. Andere Dienste von Meta wie etwa die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp sowie der Kommunikationsdienst Messenger sind nach wie vor als wichtige Zugangskanäle zu Endnutzern benannt.

Das Gericht bemängelte, dass die Kommission bei ihrer Bewertung von Marketplace als zentraler Plattform für Online-Vermittlungsdienste einen Rechtsfehler begangen habe. Sie habe sich nur auf bestimmte Daten gestützt und Änderungen nicht berücksichtigt. Außerdem sei der Beschluss nicht gut genug begründet. Argumente für die Möglichkeit von Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen Verbrauchern anzubieten, seien teils "hypothetisch und unvollständig", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Werte aus dem Artikel:
Meta Platforms Aktie 518,90 € +0,99%

Bei der Benennung des Messengers als Torwächter, etwa bei der Ermittlung der Schwellenwerte, sei die Kommission dagegen korrekt vorgegangen, so das Gericht.

Aktuell macht die EU-Kommission 22 Dienste von sechs Unternehmen als sogenannte Torwächter aus./vni/DP/men


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NG9BJT6 , DE000NB566Z0 , DE000NB574T7 , DE000NB5DHJ0 , DE000NB6H5T1 , DE000NB6SZ66 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend