DORTMUND (dpa-AFX) - In der Debatte um eine Regulierung des Zugangs für Kinder und Jugendliche zu sozialen Medien haben Experten des Aktionsrats Bildung ein Social-Media-Verbot in Grundschulen gefordert. "Die Gefahren und unerwünschten Nebenwirkungen von Social Media überlagern nach unserer Einschätzung mögliche positive Aspekte im Grundschulalter", sagte Bildungswissenschaftlerin Nele McElvany von der Uni Dortmund der dpa.
Für dich zusammengefasst:
Experten fordern ein Social-Media-Verbot in Grundschulen.
Die Nutzung von Smartphones und Social Media steigt an.
Ein neues Bildungsziel "mediale Integrität" wird vorgeschlagen.
"Deshalb plädieren wir für einen Ausschluss von Social Media aus Grundschulen, wenn es sich nicht um klar umrissene besondere pädagogische Ziele handelt, die doch einen Einbezug erfordern."
Erhebliche Risiken bis hin zu Sucht und Mobbing-Erfahrung
Die Nutzung von Smartphones, Social Media und Social Gaming steige bereits im Grundschulalter deutlich an, stellt ein Gutachten des Aktionsrats fest. Grundschulkinder seien mit Informationen konfrontiert, die nicht mehr über Erwachsene gefiltert, sondern durch Algorithmen gesteuert würden, schildert das Gremium renommierter Bildungsforschender. Kindgerechte und sichere Angebote gebe es hingegen nur begrenzt.
Aufmerksamkeitsstörungen, exzessives Nutzungsverhalten bis hin zu Sucht sowie Cybermobbing betreffen demnach auch schon Grundschulkinder. "Pädagogisches Ziel für Grundschulen muss sein, die Entwicklung der Voraussetzungen für einen souveränen Umgang mit Social Media durch die Grundschulkinder zu fördern", betont McElvany. Dazu gehöre auch etwa die Fähigkeit der Selbstregulation.
Das Expertengremium schlägt das neue Bildungsziel "mediale Integrität" vor, damit Kinder früh angeleitet werden, sich sicher und verantwortungsvoll im digitalen Raum zu bewegen. Es solle für alle Altersstufen eingeführt und gezielt in den Fachunterricht integriert werden, erläutert die Direktorin des Instituts für Schulentwicklungsforschung in Dortmund.
Der Schutz von Kindern im digitalen Raum sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betont McElvany, Mitautorin des Gutachtens. Eltern sollten von den Grundschulen Beratung und Hilfestellungen bekommen - Infos über Risiken und Potenziale der sozialen Medien, konkrete Nutzungsempfehlungen und Hinweise auf Ansprechpersonen in der Schule.
Auf Bundesebene brauche es einen verbindlichen Rechtsrahmen zur stärkeren Regulierung von Social Media. Das nehme dann auch Anbieter in die Pflicht, etwa mit Blick auf eine wirksame Altersüberprüfung bei Einrichtung eines Nutzerkontos. Manipulative und suchtfördernde Elemente sowie Werbung in Social Media und Social Games, die auf Kinder abzielen, sollten untersagt werden.
Was das NRW-Schulministerium zum Thema sagt
"Gerade mit Blick auf Grundschulkinder ist aus Sicht des Schulministeriums Zurückhaltung bei der Nutzung von Smartphones und sozialen Medien geboten", sagt ein Sprecher in Düsseldorf. Alle Schulen hätten die Handy-Nutzung seit 2025 geregelt, das Schulministerium habe dafür klare Leitlinien vorgegeben. "Für Grundschulen gilt dabei die klare Empfehlung, die private Nutzung von Smartphones und Smartwatches grundsätzlich zu untersagen."
Unabhängig davon bleibe die Vermittlung von Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe von Schule. Kinder und Jugendliche müssten lernen, digitale Medien sicher, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen. Medienbildung ist dem Sprecher zufolge im NRW-Schulgesetz verankert./wa/DP/zb
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NG89AC4
, DE000NB57438
, DE000NB6QWH3
, DE000NB4BFE2
, DE000NB5ETK1
, DE000NB6H5V7
. Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.