Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach britischem Übernahmerecht unterliegt Kosmos Energy nun den Beschränkungen der Rule 2.8, behält sich jedoch vor, unter bestimmten Umständen erneut ein Angebot vorzulegen. Dies wäre beispielsweise möglich, wenn der Vorstand von Tullow zustimmt oder ein Drittanbieter ein verbindliches Übernahmeangebot vorlegt. Kosmos Energy, das an der New Yorker und Londoner Börse notiert ist, konzentriert sich weiterhin auf seine bestehenden Aktivitäten in der Tiefsee-Öl- und Gasförderung entlang der atlantischen Küsten.
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