| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GEA Group Aktiengesellschaft / Änderungsmeldung Aktienrückkauf GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 03.03.2025 / 14:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Düsseldorf, 3. März 2025
Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission – Änderungsmeldung
Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025
Die GEA Group Aktiengesellschaft ("GEA") hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 7. November 2023 den Erwerb eigener Aktien angekündigt. Die mit initialer Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. Mai 2024 (veröffentlicht am 13. Mai 2024) bekanntgemachte zweite Tranche des Aktienrückkaufprogramms wird seit dem 3. Juni 2024 durchgeführt. Bereits in der initialen Bekanntmachung hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass das Aktienrückkaufprogramm, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden kann. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung sollen keine Aktien zurückgekauft werden. Vor diesem Hintergrund wird das von der Gesellschaft eingeschaltete Kreditinstitut in dem Zeitraum vom 6. März bis 10. März 2025 (jeweils einschließlich) keine Aktien zurückkaufen. 03.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | GEA Group Aktiengesellschaft |
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| 40468 Düsseldorf | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.gea.com |
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