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Encavis AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Delisting-Erwerbsangebots

Die Encavis AG hat ihre begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG, einer von KKR und Viessmann kontrollierten Holdinggesellschaft, veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG empfehlen den Aktionären, das Angebot von 17,50 EUR je Aktie anzunehmen.

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Strategische Vorteile und Ziele des Delistings

Das geplante Doppel-Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Hamburg soll Encavis erhebliche Kosten- und Ressourceneinsparungen ermöglichen. Durch den Wegfall der Börsenzulassung können Managementkapazitäten freigesetzt und regulatorisch bedingte Ausgaben gesenkt werden.

Die Entscheidung basiert auf:

  • Fairness-Analyse: Vorstand und Aufsichtsrat bewerten den Angebotspreis als fair und angemessen, gestützt auf Gutachten von Goldman Sachs und Lazard.
  • Angebotspreis: 17,50 EUR entspricht einer Prämie von 54,20 % auf den XETRA-Schlusskurs vom 5. März 2024.
  • Strategische Ausrichtung: Das Angebot unterstützt die langfristige Wachstumsstrategie von Encavis, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und technologische Innovation.

Details des Delisting-Erwerbsangebots

  • Angebotspreis: 17,50 EUR je Aktie (bar).
  • Annahmefrist: 23. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025.
  • Vollzugsbedingungen: Keine Mindestannahmequote erforderlich.
  • Mehrheitsbeteiligung: Die Bieterin und gemeinsam handelnde Personen halten bereits 87,73 % des Grundkapitals von Encavis.

Delisting: Konsequenzen für Aktionäre

Nach Ablauf der Annahmefrist plant die Bieterin, das Delisting der Encavis-Aktien so schnell wie möglich durchzuführen. Aktionäre, die ihre Aktien nicht andienen, könnten künftig mit illiquiden Wertpapieren konfrontiert sein, die schwieriger handelbar sind. Encavis hat sich verpflichtet, sämtliche Schritte zu unternehmen, um auch Einbeziehungen der Aktie in den Freiverkehr an anderen Börsen zu beenden.

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