Die Beklagten hatten nicht bestritten, das Klagepatent benutzt zu haben. Sie waren aber der Ansicht, dass sie dies bis zum 5. Mai 2023 durften, weil die Klägerin die Benutzung des Patents im Oktober 2020 in einer Presseerklärung erlaubt habe. Erst am 5. Mai 2023 habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Covid-19-Pandemie für beendet erklärt, womit die Erlaubnis entfallen sei.
Die Patentkammer ist dem letzten Punkt nicht gefolgt: Die Klägerin habe die Erlaubnis bereits am 7. März 2022 durch eine weitere Presseerklärung widerrufen. Somit müssten Biontech/Pfizer für die Nutzung bereits in den 14 Monaten danach und nicht erst ab Mai 2023 zahlen.
Entsprechend muss Biontech nun über den Umfang der Nutzung des Klagepatents sowie die erzielten Preise und Gewinne Auskunft geben. Moderna habe Anspruch auf Schadenersatz. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Über eine Berufung hätte das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden./fc/DP/ngu
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