Wenig getan hat sich heute bislang beim Kurs von Amazon. Mit einem Preis von 173,62 Euro notiert das Papier etwa auf Niveau des Vortags. die Verbilligung ist mit 0,28 Prozent nur äußerst gering. Der heutige Kurs von Amazon ist nicht der höchste in der Börsengeschichte der Aktie. Genau 60,03 Euro mehr wert war das Wertpapier am 4. Februar 2025.
Amazon.com, Inc. betreibt den Einzelhandelsverkauf von Konsumgütern, Werbung und Abonnements über Online- und physische Geschäfte in Nordamerika und international. Das Unternehmen ist in drei Segmenten tätig: Nordamerika, International, und Amazon Web Services (AWS).
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Börsenplätzen rund um den Globus. Die folgende Übersicht zeigt, für welche Papiere sich Nutzerinnen und Nutzer zuletzt auch interessiert haben.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
|
5
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10
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20
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Der Anteilsschein von Amazon wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die US-Bank JPMorgan hat die Einstufung für Amazon auf "Overweight" mit einem Kursziel von 265 US-Dollar belassen. Heftige Investitionen in Richtung AWS-Infrastruktur und KI drückten zwar auf die Finanzen, doch dürften diese Investitionen aus einer Position einer starken Nachfrage heraus geschehen, schrieb Doug Anmuth am Montag mit Blick auf die jüngste Kursschwäche der Aktie und der Reaktionen von Investoren.
Die britische Investmentbank Barclays hat die Einstufung für Amazon auf "Overweight" mit einem Kursziel von 300 US-Dollar belassen. Der Handels- und Cloudkonzern stecke im selben Dilemma wie andere Internetriesen, schrieb Ross Sandler in einer am Freitag vorliegenden Studie. Die Investorengemeinschaft sei derzeit nicht dazu bereit, Unternehmen zu unterstützen, die hinter dem Ausbau der KI stünden. Dies könnte sich aber ändern. Amazon habe seine Fähigkeiten vielleicht schon ausgebaut, wenn andere Wirtschaftszweige ihre Ausgaben für KI-Anwendungen erhöhten.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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