Google
Boersia.de  | 
aufrufe Aufrufe: 206

1&1 AG Aktie: Risiko der Fehlentwicklung

Die 1&1-Aktie verzeichnete im XETRA-Handel einen merklichen Rückgang, wobei der Kurs im Tagesverlauf um 1,6 Prozent auf 11,36 Euro sank. Das Tagestief wurde bei 11,30 Euro markiert, nachdem der Handelstag noch bei 11,44 Euro begonnen hatte. Besonders bemerkenswert ist der deutliche Abstand zum 52-Wochen-Hoch von 19,78 Euro, das am 24. Januar 2024 erreicht wurde. Um diesen Höchststand erneut zu erreichen, müsste die Aktie einen beachtlichen Anstieg von über 74 Prozent verzeichnen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
1&1 AG 24,20 € 1&1 AG Chart -0,21%
Zugehörige Wertpapiere:

Geschäftsentwicklung und Ausblick

Die jüngsten Quartalszahlen des Telekommunikationsunternehmens zeigen eine rückläufige Entwicklung. Im dritten Quartal 2024 sank der Gewinn je Aktie auf 0,34 Euro, verglichen mit 0,41 Euro im Vorjahreszeitraum. Auch der Umsatz verzeichnete einen Rückgang um 3,6 Prozent auf 1,00 Milliarden Euro. Für das Gesamtjahr 2024 prognostizieren Analysten einen Gewinn von 1,63 Euro je Aktie und erwarten eine konstante Dividende von 0,050 Euro. Das durchschnittliche Kursziel liegt derzeit bei 19,11 Euro.

Anzeige
1&1 AG-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue 1&1 AG-Analyse vom 19. Dezember liefert die Antwort:

Diese neusten 1&1 AG-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für 1&1 AG-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 19. Dezember erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

1&1 AG: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...



Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend