- Die EU-Kommission plant, im März einen Plan vorzustellen.
- Der Plan wird fünf Bestandteile zur Marktstärkung haben.
- Ein einheitlicher Rechtsrahmen soll bis Ende 2026 stehen.
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Der Plan werde fünf große Bestandteile haben: den Abbau von Bürokratie und die Vereinfachung von Regulierungen, den Binnenmarkt, Energiemarkt, Digitales und Handel. Unter anderem habe man sich darauf geeinigt, die erste Phase der Spar- und Investitionsunion bis Juni abschließen zu wollen, sagte von der Leyen. Das Vorhaben hat als Endziel, dass mehr erspartes Geld investiert wird.
Zur Not erst mal mit einigen Ländern statt allen
"Sollte bis dahin kein ausreichender Fortschritt erzielt worden sein, werden wir die Einführung einer verstärkten Zusammenarbeit in Betracht ziehen", kündigte die Politikerin mit Blick auf Juni an. Das würde bedeuten, dass mindestens neun Mitgliedstaaten, die dies wollen, vorangehen, statt wie sonst üblich eine Vereinbarung mit allen Ländern zu treffen.
Solch ein Vorgehen könne sie sich auch bei der Einführung einer neuen europäischen Unternehmensform vorstellen. Firmengründer sollen die "EU Inc" innerhalb von 48 Stunden online anmelden können und mit ihr einfacher als bisher in allen Mitgliedstaaten tätig sein können. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte anschließend vor Journalisten, der einheitliche Rechtsrahmen solle bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Europäische Bevorzugung
Von der Leyen kündigte zudem an, dass der Vorschlag der EU-Kommission für das Industrie-Beschleunigungsgesetz (Industrial Accelerator Act) auch eine europäische Bevorzugung für strategische Sektoren umfassen werde. Grundlage seien solide wirtschaftliche Analysen. Konkrete Sektoren und eine genaue Ausgestaltung nannte von der Leyen in ihrer Rede nicht.
Mit einer europäischen Bevorzugung ist allgemein gemeint, dass europäische Unternehmen und Produkte bei öffentlichen Aufträgen oder Förderprogrammen gezielt bevorzugt werden. Derzeit wird diskutiert, was Kriterien dafür sind.
Das "Handelsblatt" berichtete unter Berufung auf einen Entwurf des geplanten Gesetzesvorschlags, dass wie von der Bundesregierung gefordert auch Hersteller aus Partnerländern als EU-Hersteller gelten sollen, etwa wenn diese ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen haben. Damit könnten sich europäische Unternehmen auch Teile aus Kanada oder Indien anrechnen lassen, Partnerländer würden also auch von den Förderungen profitieren./wea/DP/he
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