Portfolio-Übersicht auf einem Tablet (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 384

US-Anleihen: Kursverluste - Fortschritte bei Handelsabkommen belasten

NEW YORK (dpa-AFX) - Die Kurse von US-Staatsanleihen haben am Donnerstag nachgegeben. Der Terminkontrakt für zehnjährige Papiere (T-Note-Future) fiel um 0,13 Prozent auf 110,86 Punkte. Die Rendite der zehnjährigen Anleihe stieg auf 4,40 Prozent.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Fortschritte bei den Handelskonflikten sorgten für etwas Zuversicht und belasteten die Anleihen. US-Präsident Donald Trump stellte die Senkung von angedrohten Zöllen auf die Einfuhr europäischer Produkte in Aussicht - wenn die Europäische Union ihren Markt stärker für die USA öffnet. Dies sorgte für Zuversicht an den Märkten und belastete die Staatsanleihen. US-Präsident Trump einigte sich gerade erst mit Japan auf Zölle von 15 Prozent - das ist deutlich weniger als ursprünglich geplant. Auch mit der EU verhandeln die USA seit Wochen über einen Handelsdeal, der von Trump bereits angekündigte Zölle von 30 Prozent zum 1. August noch verhindern soll.

Trump will an diesem Donnerstag der US-Notenbank Fed einen persönlichen Besuch abstatten. Das geht aus einem kurzfristig erstellten Eintrag im öffentlichen Terminkalender des Präsidenten hervor, der auf der Internetseite des Weißen Hauses veröffentlicht wurde. In dem Terminhinweis heißt es lediglich, dass der Präsident um 16 Uhr Ortszeit (22 Uhr MESZ) die Federal Reserve besuche. Weitere Details wurden nicht genannt. Damit könnte Trump versuchen, den Druck auf Fed-Chef Jerome Powell zu erhöhen. Der Notenbanker ist dem US-Präsidenten schon länger ein Dorn im Auge./jsl/he


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend