Ein Regionalzug auf offener Strecke (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 134

Sicherheitsgipfel bei der Bahn hat begonnen

BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Bahn hat das Gipfeltreffen zum Thema Sicherheit begonnen. Mit dabei sind neben Bahnchefin Evelyn Palla auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und Martin Burkert, Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. "Der Gipfel muss heute handeln", sagte Burkert kurz vor Beginn der Gesprächsrunde in Berlin. Die Erwartungen seien hoch, es gebe wichtige Entscheidungen zu treffen. Die EVG fordert unter anderem, dass künftig flächendeckend stets zwei Zugbegleiter in den Regionalzügen Tickets kontrollieren statt wie bisher oft nur einer.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

BVG auch für mehr Bodycams und Verschärfungen im Strafrecht

Der Sicherheitsgipfel wurde nach dem tödlichen Angriff auf einen 36 Jahre alten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz einberufen. Der Fall sorgte bundesweit für großes Entsetzen. Der Zugbegleiter wurde von einem Fahrgast angegriffen, der kein Ticket hatte und daher des Zuges verwiesen werden sollte. Dabei erlitt der 36-Jährige so schwere Kopfverletzungen, dass er im Krankenhaus starb. Der mutmaßliche Angreifer, ein 26 Jahre alter Grieche, sitzt in Untersuchungshaft.

Neben einer Doppelbesetzung in Regionalzügen fordert die EVG Bodycams für die Zugbegleiter im Fernverkehr. Grundsätzlich will die EVG erreichen, dass Bodycams bei der Bahn stets auch den Ton aufzeichnen können und dürfen. Zudem will Burkert, dass Beschäftigte der Bahn im Strafrecht besser geschützt werden, wenn sie Übergriffe erleiden./maa/DP/jha


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend