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Riester-Rente übertragen: Riester-Übertrag ins Altersvorsorgedepot: Warum man jetzt aktiv werden sollte

Broker Magazin  | 
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Das neue Altersvorsorgedepot startet im Januar 2027. Wer seine Riester-Rente ins neue System übertragen möchte, kann aber schon jetzt vorbereitend aktiv werden.

Riester-Verträge können ab 2027 in die neue Fördersystematik des Altersvorsorgedepots übertragen werden. Hierzu einfach einen Anbieter, wie etwa SMARTBROKER+, auswählen. Dann einen Übertragungsantrag stellen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben an den bisherigen Riester-Anbieter, das den Wunsch der Übertragung, die Vertrags-Nummer, Name und Adresse des bisherigen Riester-Anbieters und die Daten des neuen Altersvorsorgedepots enthält. Das genügt – der bisherige Anbieter muss der Übertragung nicht zustimmen, sondern ist dazu verpflichtet, die Übertragung nach Aufforderung auch durchzuführen. Bei bereits länger laufenden Riester-Verträgen ist der Vorgang übrigens kostenlos, nur in den ersten fünf Vertragsjahren darf der bisherige Anbieter eine Gebühr von maximal 150 Euro berechnen.

Sobald das Riester-Vermögen im neuen Altersvorsorgedepot eingegangen ist, kann in Produkte der Positivliste investiert werden und es greift die neue Fördersystematik.

 

Keine Zeit verlieren

Also erstmal nichts machen und einfach warten, bis Anfang 2027 ein riesiger Ansturm auf die Anbieter zukommt? Keinesfalls! Es kann durchaus sinnvoll sein, den Wechsel bereits jetzt – soweit möglich – vorzubereiten.

Was interessierte Sparer bereits jetzt angehen können, ist nämlich die Eröffnung eines herkömmlichen Wertpapierdepots bei dem Anbieter, bei dem man auch das Altersvorsorgedepot plant. Bei SMARTBROKER+ ist Depoteröffnung in der Regel innerhalb weniger Minuten erledigt. Und dieser Schritt bringt einige Vorteile mit sich. Zunächst ist die gesetzliche Vorgabe der Identifikation dann bereits erledigt. Das heißt, wenn dann das Altersvorsorgedepot startet, liegt die Legitimation (z.B. bequem über das Video-Ident-Verfahren) schon vor und man muss einfach nur noch das Altersvorsorgedepot aktivieren. Das kann Zeit sparen und man läuft nicht Gefahr, dass Wartezeiten aufgrund zahlreicher neuer Eröffnungen des Altersvorsorgedepots den Prozess und somit auch den Erhalt von staatlichen Förderungen verzögern.

Und noch ein Vorteil: Gerade Sparer, die bislang vielleicht eher auf klassische Bankprodukte bzw. Festgelder bei der Hausbank gesetzt haben und sich noch gar nicht mit Kapitalmärkten und ETFs auseinandergesetzt haben, finden mit diesem Vorlauf etwas Zeit, sich an börsentypische Schwankungen zu gewöhnen und können verschiedene ETFs bereits „ausprobieren“.

Die Positivliste, welche die zugelassenen Produkte für das Altersvorsorgedepot beinhaltet, wird auf jeden Fall auch breit streuende ETFs, also die gängigen Basisinvestments umfassen. Diese können dann allerdings nicht einfach vom „normalen“ SMARTBROKER+ Depot ins SMARRBROKER+ Altersvorsorgedepot übertragen werden, sondern die Positionen müssten aus dem normalen Depot verkauft und dann fürs Altersvorsorgedepot neu gekauft werden.

Vielleicht lässt man das normale Wertpapierdepot aber ohnehin weiterlaufen, etwa weil man gute Erfahrungen damit gemacht hat, das Trading Spaß macht oder einfach, weil man sich hierüber eine Reserve ansparen möchte, die eben für andere Verwendungszwecke als die Rente vorgesehen sein soll. Denn, ganz wichtig: Das Altersvorsorgedepot ist tatsächlich nur als Aufbesserung der gesetzlichen Rente zu verstehen und nicht als finanzielles Polster für andere Ausgaben. Zwar können bis zu 30 Prozent des darin angesparten Vermögens auch schon vor Rentenbeginn förderunschädlich entnommen werden – gedacht ist der hier aufgelaufene Kapitalstock aber eben primär dafür, die Rentenlücke auszugleichen, entweder in Form eines Auszahlplans oder als Rente bis zum Tod.

Also: Wer mit seiner Riester-Rente unzufrieden ist und lieber von der neuen Fördersystematik ab 2027 profitieren möchte, kann schon jetzt die Weichen dafür stellen, dass der Übergang möglichst reibungslos vonstattengeht. Hierzu kann es auch helfen, das Schreiben an den alten Riester-Anbieter bereits vorzubereiten, sodass man dann ab Januar alles für den Wechsel parat hat.

SMARTBROKER+ arbeitet bereits auf Hochtouren an der technischen Bereitstellung des Altersvorsorgedepots. Informationen dazu wird es zu gegebener Zeit im Sondernewsletter geben, der hier kostenlos abonniert werden kann.

 

Und wer sich schon jetzt mit der SMARTBROKER+ App vertraut machen will und sich in Sachen Börse fit machen und natürlich bereits Renditechancen wahrnehmen sowie Vermögen aufbauen möchte, eröffnet am besten gleich ein Depot. Die Depotführung bei SMARTBROKER+ ist komplett kostenlos, es stehen eine große Auswahl an Assets und Handelsplätzen zur Auswahl und die Ordergebühren sind extrem günstig, etwa ab 0 Euro über gettex (ab 500 Euro Ordervolumen, zzgl. marküblicher Spreads, Zuwendungen und Produktkosten).

 

Disclaimer

Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.




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