"Das Bundesverfassungsgericht hat eine Antwort auf eine konkrete Frage gegeben, doch hat der Zweite Senat das Grundproblem nicht gelöst. Karlsruhe macht zwar deutlich, dass es für parlamentarische Beratungen kein starres "Tempolimit" gibt, und nicht jede knappe Frist in einem Gesetzgebungsverfahren automatisch die Verfassung verletzt. Das jedoch ist kein Freibrief dafür, die Abgeordneten unter Zeitdruck zu setzen und ihnen kaum die Luft zu lassen, sich sorgfältig mit Gesetzentwürfen zu befassen und sie wirklich zu durchdringen, offene Punkte zu prüfen und die Tragweite einer Zustimmung oder Ablehnung in Ruhe zu erkennen. Ein Parlament ist kein Ort für Schnellverfahren nach dem Motto: Hauptsache, die Mehrheit steht, nächstes Thema. Wer ein Gesetz beschließt, das Auswirkungen auf das Leben aller Bürger des Landes oder auf Unternehmen hat, der muss es verstehen - und zwar nicht nur im Groben, sondern in seinen Details und mit all seinen Folgen."/DP/jha
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