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Landesbank Baden-Württemberg Bereit für Neues Landesbank Baden-Württemberg
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Die LBBW ist eines der führenden Finanzinstitute in Deutschland und bietet auch in Zeiten der Veränderung Stabilität und Sicherheit. Seit über 200 Jahren steht die LBBW an der Seite ihrer Kunden, um gemeinsam Neues zu schaffen.
Als mittelständische Universalbank sowie Zentralinstitut der Sparkassen in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz ist die LBBW mit ihren Kunden auf Augenhöhe und begleitet diese aktiv im Wandel. Die Kundenbeziehungen der LBBW bestehen oft über viele Jahrzehnte, was das Vertrauen gegenüber der Bank widerspiegelt. Dieses immer wieder neu zu verdienen, daran arbeitet die LBBW täglich mit Leidenschaft.
Am deutschen Zertifikatemarkt gehört die LBBW zu den größten Anbietern von Zertifikaten und strukturierten Anleihen. Hier verfügt das Emissionhaus über eine langjährigen Expertise und bietet seit mehr als 20 Jahren ein verlässliches und vielfältiges Produktangebot in den Anlageklassen Aktien, Zinsen und Credits. Produkte und weitere Informationen finden Sie unter https://www.lbbw-markets.de.
Die LBBW gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.dsgv.de/sicherungssystem zur Verfügung.

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Oval Office erleidet Niederlage vor Gericht

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Es gibt sie noch: US-Richter mit dem "gesunden Menschenverstand"


Die US-Regierung hat einen ernsten Rückschlag erlitten auf dem Weg zu immer höheren Importzöllen. Ein Bundesgericht in New York urteilte, dass weite Teile der seit dem 20. Januar eingeführten US-Importabgaben nicht mit der US-Verfassung in Einklang stehen. Speziell der Bezug der Trump-Regierung auf das Notstandsgesetz IEEPA von 1977 sei unzulässig. Diejenigen Zollmaßnahmen, die sich hierauf beziehen, müssen, so das New Yorker Gericht, zurückgenommen werden. Deren Anwendung sei auf Dauer zu verbieten. Wo kein Notstand, da keine Anwendung eines Notstandsgesetzes: Handels- und Leistungsbilanzdefizite, auch struktureller Art, sind kein Notstand. Zudem hat das Oval Office bis heute nicht dargelegt, dass höhere Zölle das erste Mittel der Wahl gegen Importüberschüsse sind.In Reaktion auf das Urteil aus New York legte die Trump-Regierung umgehend bei einem höheren Gericht Berufung ein. Einstweilen bleiben die betreffenden Zollregelungen in Kraft. Höchstwahrscheinlich wird sich am Ende das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten mit dem Fall beschäftigen. Andere Zolldirektiven, die seit dem 20. Januar erlassen worden sind, bleiben unberührt. Hierzu zählen bspw. viele sektorspezifische Maßnahmen, so für die Automobilbranche.

Finanzmarkt guckt auf das Naheliegende


Der US-Aktienmarkt reagierte verhalten auf die gestrigen Meldungen aus dem juristischen System der Vereinigten Staaten. Der S&P 500 beendete den Tag mit einem kleinen Plus von 0,4 %. Der DAX verlor im gestrigen Handel etwas mehr als 0,4 %. Der Euro fiel im frühen Handel zunächst, von Werten um die 1,13 USD kommend, unter die Marke von 1,122 USD zurück. Den Tag schloss er per Saldo höher, bei 1,135 USD. Den Finanzmarkt beschäftigten gestern auch fundamentale ökonomische Nachrichten. So wurde die Anzahl der neuen Anträge auf US-Arbeitslosenunterstützung mit 240 Tsd. gemeldet, empfindlich höher als die allgemein erwarteten 230 Tsd. Hinzu kam eine Abwärtsrevision beim privaten Konsum in den Vereinigten Staaten für das erste Quartal. Folge: Ausweislich der Terminsätze sind sich die Auguren am Finanzmarkt so gut wie sicher, dass die US-Notenbank noch dieses Jahr ein weiteres Mal ihre Leitzinsen absenken wird. Wir halten dagegen.


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Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publikation ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur zu Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlagemöglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihre Anlageberaterin oder -berater. Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

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