BERLIN (dpa-AFX) - Kassenbons sollen digital werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden soll. Die Ausstellung eines Papierbelegs auch für kleine Umsätze sei eine Belastung für Unternehmen und für Verbraucherinnen und Verbraucher, hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
Für dich zusammengefasst:
Kassenbons sollen ab 2028 digital angeboten werden.
Unternehmen mit über 100.000 Euro Umsatz benötigen 2028 Registrierkassen.
Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant zudem, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 eine sogenannte Registrierkasse haben müssen, das sind elektronische Kassensysteme. Klingbeil hatte das bereits vergangene Woche angekündigt, als er zusammen mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Aktionsplan gegen Steuerbetrug vorgelegt hatte.
Bon wird digital
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hieß es: "Wir schaffen die Bonpflicht ab." Das ist nun nicht geplant. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums heißt es: "Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft." Geplant ist eine Umstellung auf digitale Belege. Der Anspruch des Kunden auf eine papierhafte Quittung solle aber weiterhin bestehen bleiben, heißt es im Entwurf.
Recherchen hätten ergeben, dass die praktikabelste Lösung zur Bereitstellung des digitalen Kassenbelegs über einen QR-Code sei, heißt es im Entwurf. Der QR-Code werde auf dem Kassenbildschirm dargestellt und könne vom Kunden, ohne individuelle Kunden-App des Geschäfts, abgescannt werden. Da moderne Kassensysteme in der Regel über Kundendisplays verfügten, sei nicht mit nennenswert vielen Neuanschaffungen zu rechnen. Schon heute ist es möglich, dass Kunden elektronische Belege bekommen.
Elektronische Kassen
Um Steuerbetrug und Manipulation zu verhindern, sollen ab 2028 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme verpflichtend werden. Dies seien bereits weit verbreitet, hieß es aus dem Ministerium. Es gebe jedoch noch über hunderttausend sogenannte offene Ladenkassen. Deren Kassen-Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe. Die Kassenpflicht solle Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Möglichkeiten erhöhen, Steuerhinterziehung aufzudecken.
Eine Registrierkasse ist laut Ministerium ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das der Erfassung und Abwicklung von Zahlungen dient. Dieses elektronische Aufzeichnungssystem erfasse jede einzelne Zahlung oder anderen Vorgang als digitale Aufzeichnung. Diese würden durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor unerkannten Veränderungen geschützt./hoe/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.